Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder der Betriebsweise einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe (wie etwa Heizöl, Diesel, Benzin oder Altöl) verwenden oder lagern, ist mindestens 6 Wochen vorher anzuzeigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie zur Nutzung von Geräten und Maschinen zu bestimmten Zeiten eine Ausnahmezulassung der zuständigen Behörde.
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen und/oder Lagern von Abfällen errichten und/oder betreiben möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.
Agrarindustrie und Fleischverarbeitung
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Der Umgang mit Abfällen (zum Beispiel Erzeugen, Sammeln, Befördern, Handeln, Makeln, Behandeln, Lagern, Ablagern und so weiter) unterliegt strengen Vorschriften.
Sie können im Kreisverwaltungsreferat Praktika im Rahmen des tierärztlichen Studiums oder während Ihrer Ausbildung zum höheren Veterinärdienst absolvieren.