Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder Betriebsweise einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind rechtzeitig anzuzeigen.
Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, müssen Sie mindestens 6 Wochen vorher anzeigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie zur Nutzung von Geräten und Maschinen zu bestimmten Zeiten eine Ausnahmezulassung der zuständigen Behörde.
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.
Agrarindustrie und Fleischverarbeitung
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Sie können im Kreisverwaltungsreferat Praktika im Rahmen des tierärztlichen Studiums oder während Ihrer Ausbildung zum höheren Veterinärdienst absolvieren.