Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe verwenden oder lagern, muss mindestens sechs Wochen vorher angezeigt werden.
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln möchte, benötigt eine abfallrechtliche Erlaubnis.
Agrarindustrie und Fleischverarbeitung
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Hier finden Sie alle Bekanntmachungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
München ist verpflichtet immissionsschutzrechtliche Bescheide (Genehmigungen und Änderungsgenehmigungen) für Industrieanlagen im Stadtgebiet zu veröffentlichen.
Im Kreisverwaltungsreferat können Praktika im Rahmen des tierärztlichen Studiums oder während der Ausbildung zum höheren Veterinärdienst absolviert werden.
Um in München die Klimaneutralität zu erreichen, braucht es qualifizierte Fachkräfte in klimarelevaten Berufen. Dafür gibt es das Netzwerk "Runder Tisch Fachkräfte".