Tierhaltung anzeigen

Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden.

Beschreibung

Folgenden Tierhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden (siehe § 26 Absatz 1 Viehverkehrsverordnung):

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel

Die Anzeige der Tierhaltung hat vor Beginn der Tätigkeit (des geplanten Erwerbs) zu erfolgen.

Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).

Für die Zuteilung der Betriebsnummer ist für das Stadtgebiet München das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding zuständig. Die Betriebsnummern werden auf Antrag zugeteilt.

Benötigte Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Anzeige-Formular mit diesen Angaben:

  • Name
  • Anschrift und Kontakt
  • Anzahl der voraussichtlich gehaltenen Tiere und Arten
  • Standort der Tierhaltung
  • Betriebsnummer

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-36318

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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