Geflügelpest ("Vogelgrippe")
Wichtige Informationen zur Geflügelpest ("Vogelgrippe"); Maßnahmen, Regelungen und die häufigsten Fragen
Was versteht man unter Geflügelpest?
Die Geflügelpest wird auch als Vogelgrippe oder aviäre Influenza bezeichnet.
Sie wird durch Viren verursacht und führt bei infizierten Vögeln meistens zum Tod. Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse), wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können.
Das Auftreten des gefährlichen Virus stellt eine Gefahr für das heimische Geflügel dar. Singvögel und Tauben erkranken in der Regel nicht an Geflügelpest.
Vorgaben für die Geflügelhaltung
Eine Geflügelhaltung ist beim Städtischen Veterinäramt anzumelden. Für die Anmeldung gibt es ein entsprechendes Formblatt zur Anzeige von Tierhaltung (PDF, 11 KB).
Die Zuteilung der Betriebsnummer für das Stadtgebiet München erfolgt durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg (Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg; Telefon 08092/26990; E-Mail: poststelle@aelf-eb.bayern.de) Die Betriebsnummern werden auf Antrag zugeteilt.
Alle Hühner- und Truthühnerhalter*innen in Bayern sind verpflichtet, ihren Tierbestand jedes Jahr zum Stichtag 1. Januar bei der Bayerischen Tierseuchenkasse zu melden. Bei einer verzögerten Abgabe oder Versäumen, bitten wir die Meldung unverzüglich nachzuholen. Das Formular „Anmeldeformular bei Neugründung eines Tierbestandes“ ist auf der Homepage der Bayerischen Tierseuchenkasse abrufbar.
Häufige Fragen zu Geflügelpest
In Bayern wurden nach Aussage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit Oktober 2021 bis jetzt 7 HPAI-Ausbrüche in Tierbeständen und 34 Fälle bei Wildvögeln angezeigt.
Bislang wurden keine Infektionen des Menschen mit H5N1 in Deutschland nachgewiesen.
Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen - wie allgemein empfohlen - stets gut erhitzt und durchgegart werden.
Eine Übertragung auf Hunde und Katzen ist sehr unwahrscheinlich. Wir empfehlen während des Auftretens von Geflügelpest Hunde und Katzen im Uferbereich (beispielsweise Isarauen, Münchner Seen) nicht frei laufen zu lassen.
Grundsätzlich findet die Ansteckung über den direkten Tier zu Tier Kontakt statt. Jedoch können die Viren auch über Ausscheidungen, Fahrzeuge, Personen, Futter oder Wasser übertragen werden.
Falls Sie einen toten Wasservogel oder vermehrt andere Vögel finden, teilen Sie es bitte dem städtischen Veterinäramt mit.
Beim Fund eines toten Singvogels, ist es nicht erforderlich das städtische Veterinäramt zu kontaktieren. In solchen Fällen ist eine Vogelgrippe unwahrscheinlich. Das gefunden Tier kann über den Hausmüll entsorgt werden.
In beiden Fällen sollten Sie unbedingt vermeiden, die Vögel zu berühren. Möchten Sie zum Beispiel einen Singvogel selbst entsorgen, tragen Sie bitte Einmalhandschuhe.