Fleischhygiene
Durch amtliche Kontrollen wird sichergestellt, dass nur gesundheitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch zu den Verbraucher*innen gelangt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wir haben regelmäßig Job- und Ausbildungsangebote für Tierärzt*innen, amtliche Fachassistenzen und Hilfskräfte in der Fleischuntersuchung (m/w/d).
Aufgaben der Fleischhygieneüberwachung
Amtliche Tierärzt*innen und Fachassistent*innen überwachen und kontrollieren sämtliche zugelassene Fleischhygienebetriebe im Schlachthof und im übrigen Stadtgebiet München. Dazu zählen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühl- und Gefrierhäuser.
Das amtliche Personal führt Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Trichinenuntersuchungen durch. Der Bereich Fleischhygienekontrollen erteilt Anordnungen, stellt Erlaubnisse aus und bearbeitet Ordnungswidrigkeiten- und Widerspruchsverfahren.
Weitere Informationen
Zu den amtlichen Aufgaben im Bereich der Fleischhygiene gehören unter anderem die
- amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Genusstauglichkeitskennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2017/625 und die
- Hygieneüberwachung in nach Artikel 4 der Verordnung (EG) 853/2004 zugelassenen Fleischhygienebetrieben.
Mit Inkrafttreten des EU-Hygienepaketes zum 1. Januar 2006 und der dazugehörigen nationalen Durchführungsverordnungen wurde europaweit Folgendes einheitlich festgelegt:
- Hygienische Mindestanforderungen, unter denen das Fleisch gewonnen, zubereitet, behandelt, in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden darf.
- Verfahrensweisen wie amtliche Untersuchungen und die Überwachung der hygienischen Mindestanforderungen durchgeführt werden.
Die europäischen und nationalen Vorschriften sollen sicherzustellen, dass nur gesundheitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch zu den Verbraucher*innen gelangt.
Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden Hausschweine auf Trichinen untersucht.
Möchten Sie untersuchungspflichtige Wildtiere auf Trichinen untersuchen lassen?
Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Der Tierkörper wird angeliefert, und das amtliche Personal entnimmt die Trichinenprobe.
- Eine Trichinenprobe (mindestens 10 Gramm pro Wildschwein/Dachs) wird angeliefert. Voraussetzungen hierfür sind:
- Die Trichinenprobe muss von einer sachkundigen Person entnommen werden.
- Legen Sie einen Nachweis der Aufgabenübertragung gemäß § 6 Absatz 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vor.
- Überbringen Sie das Tier als Inhaber*in der Bescheinigung selbst und legen Sie den ausgefüllten Wildursprungsschein vor.
Eine Trichinenuntersuchung ist grundsätzlich Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr möglich.
Bei Fragen können Sie sich an den Bereich "Amtliche Fachassistenzen, Trichinenuntersuchung" wenden (Telefon: 089/233-36331).
E-Mail: shm-amtlichertierarzt.kvr@muenchen.de
Leitung: Telefon 089 233 36334
Vertretung: Telefon 089 233 36327 oder -36364
Verwaltung: Telefon 089 233 36389
Geschäftsstelle, Bereich amtliche Tierärzt*innen, Praktikant*innen: Telefon 089 233 36327
Bereich amtliche Fachassistenzen, Trichinenuntersuchung: Telefon 089 233 36331
Stellenangebote
Nähere Informationen zu aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier:
Praktikumsstellen
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten, Voraussetzungen und die Anmeldung zum Praktikum.