Fleischhygiene

Durch amtliche Kontrollen wird sichergestellt, dass nur gesundheitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch zu den Verbraucher*innen gelangt.

Information

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Wir haben regelmäßig Job- und Ausbildungsangebote für Tierärzt*innen, amtliche Fachassistenzen und Hilfskräfte in der Fleischuntersuchung (m/w/d).

Aufgaben der Fleischhygieneüberwachung

Amtliche Tierärzt*innen und Fachassistent*innen überwachen und kontrollieren sämtliche zugelassene Fleischhygienebetriebe im Schlachthof und im übrigen Stadtgebiet München. Dazu zählen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühl- und Gefrierhäuser.

Das amtliche Personal führt Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie Trichinenuntersuchungen durch. Der Bereich Fleischhygienekontrollen erteilt Anordnungen, stellt Erlaubnisse aus und bearbeitet Ordnungswidrigkeiten- und Widerspruchsverfahren.

Weitere Informationen

Zu den amtlichen Aufgaben im Bereich der Fleischhygiene gehören unter anderem die

  • amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Genusstauglichkeitskennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2017/625 und die
  • Hygieneüberwachung in nach Artikel 4 der Verordnung (EG) 853/2004 zugelassenen Fleischhygienebetrieben.

Mit Inkrafttreten des EU-Hygienepaketes zum 1. Januar 2006 und der dazugehörigen nationalen Durchführungsverordnungen wurde europaweit Folgendes einheitlich festgelegt:

  • Hygienische Mindestanforderungen, unter denen das Fleisch gewonnen, zubereitet, behandelt, in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden darf.
  • Verfahrensweisen wie amtliche Untersuchungen und die Überwachung der hygienischen Mindestanforderungen durchgeführt werden.

Die europäischen und nationalen Vorschriften sollen sicherzustellen, dass nur gesundheitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch zu den Verbraucher*innen gelangt.

Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden Hausschweine auf Trichinen untersucht.

Möchten Sie untersuchungspflichtige Wildtiere auf Trichinen untersuchen lassen?

Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Der Tierkörper wird angeliefert, und das amtliche Personal entnimmt die Trichinenprobe.
  • Eine Trichinenprobe (mindestens 10 Gramm pro Wildschwein/Dachs) wird angeliefert. Voraussetzungen hierfür sind:
    • Die Trichinenprobe muss von einer sachkundigen Person entnommen werden.
    • Legen Sie einen Nachweis der Aufgabenübertragung gemäß § 6 Absatz 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vor.
    • Überbringen Sie das Tier als Inhaber*in der Bescheinigung selbst und legen Sie den ausgefüllten Wildursprungsschein vor.

Eine Trichinenuntersuchung ist grundsätzlich Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr möglich.

Bei Fragen können Sie sich an den Bereich "Amtliche Fachassistenzen, Trichinenuntersuchung" wenden (Telefon: 089/233-36331).

E-Mail: shm-amtlichertierarzt.kvr@muenchen.de

Leitung: Telefon 089 233 36334

Vertretung: Telefon 089 233 36327 oder -36364

Verwaltung: Telefon 089 233 36389

Geschäftsstelle, Bereich amtliche Tierärzt*innen, Praktikant*innen: Telefon 089 233 36327

Bereich amtliche Fachassistenzen, Trichinenuntersuchung: Telefon 089 233 36331

Stellenangebote

Bei Fragen zu Stelleangeboten, den Voraussetzungen und Aufgaben können Sie sich an die Leiterin des Fachbereichs, Frau Dr. Reichert-Sinn (Telefon 089 233 36334) wenden.

Nähere Informationen zu aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier:
Stellenangebote

Praktikumsstellen

Sie möchten im Rahmen Ihres tierärztlichen Studiums oder der Ausbildung zum höheren Veterinärdienst ein Praktikum bei uns absolvieren?

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Praktikum

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung III
    Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
    Unterabteilung III/42
    Fleischhygienekontrollen

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