Praktikum im Bereich Fleischhygiene

Sie können im Kreisverwaltungsreferat Praktika im Rahmen des tierärztlichen Studiums oder während Ihrer Ausbildung zum höheren Veterinärdienst absolvieren.

Praktikum im Rahmen des tierärztlichen Studiums

Das Kreisverwaltungsreferat bietet insgesamt maximal 6 Termine für ein Praktikum pro Jahr an. Grundsätzlich werden Termine für bis zu 5 Schlachthofpraktika und für ein Hygienepraktikum angeboten. Bei jedem Praktikum können bis zu 10 Student*innen teilnehmen. Die Termine werden anhand der Wunschtermine der Bewerber*innen festgelegt.

Schlachthofpraktikum

(§§ 55 Absatz 2 und 56 Absatz 2 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten - TappV)

Für das Schlachthofpraktikum stehen pro Termin 10 Plätze zur Verfügung. Dieses Praktikum sollte nach dem achten Semester des veterinärmedizinischen Studiums absolviert werden. Insgesamt umfasst das Praktikum 100 Stunden, die im Verlauf von mindestens drei Wochen geleistet werden müssen.

Hygienepraktikum

(§§ 55 Absatz 1 und 56 Absatz 1 TappV)

Das Hygienepraktikum erfolgt in der Regel nach dem sechsten Semester. Hierfür sind 75 Stunden angesetzt, die auf mindestens zwei Wochen verteilt werden müssen. Pro Termin werden neun Plätze vergeben.

Anmeldung für ein Praktikum

Bewerbungen sind für Gruppen von maximal 10 Student*innen an die Abteilung amtlicher Tierarzt per E-Mail unter Angabe von Wunsch- und Ausweichtermin zu richten.

Bitte bei der Bewerbung beachten:

  • Praktikumszeiträume so wählen, dass keine Feiertage in dem betreffenden Zeitraum sind.
  • Keine Mehrfachbewerbungen einzelner Gruppen (auch nicht durch verschiedene Personen).
  • Der Zeitraum für die Anmeldung ist ab dem 1.Dezember eines jeden Jahres für das übernächste Kalenderjahr (Beispiel: ab 1. Dezember 2022 für das Jahr 2024).

Nach Eingang der Teilnehmerlisten werden diese geprüft und die endgültigen Termine festgelegt. Die Personen, die jeweils Gruppen angemeldet haben, erhalten im Anschluss per E-Mail Zusagen mit verbindlichen Terminen beziehungsweise Absagen.

Sechs Wochen vor Beginn des Praktikums erhält jede*r Teilnehmer*in eine Benachrichtigung per Post. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass nachfolgende Angaben bei der Bewerbung korrekt sind:

  • Name, Vorname
  • Anschrift (Meldeadresse!)
  • Telefonnummer

Bitte teilen Sie uns jegliche Änderungen dieser Daten unverzüglich mit, da der Anspruch auf einen Praktikumsplatz verfällt, wenn die Benachrichtigung nicht zugestellt werden kann.

Zu allen Praktikumsterminen werden Wartelisten geführt. Nach dem Praktikum erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihr geleistetes Praktikum.

Für das Praktikum benötigen Sie:

  • eine weiße Schürze (ohne Textilband, zum Beispiel mit einer Plastikkette)
  • weiße Gummistiefel
  • Messer (2x) mit Messerköcher für den sicheren und hygienischen Transport der Messer

Die übrige Hygienekleidung wird gegen eine Pauschalgebühr (derzeit 20 Euro) gestellt.

Praktikum im Rahmen der Ausbildung zum höheren Veterinärdienst

Neben den Praktika im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums können Referendare jederzeit ihr Praktikum beim amtlichen Tierarzt absolvieren.

Sie können sich per Post, E-Mail oder per Telefon (089 233-36327) anmelden.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung III
    Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
    Unterabteilung III/42
    Fleischhygienekontrollen

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