Abfallerzeugernummer

Wenn bei nachweispflichtigen Abfallerzeugern jährlich mindestens zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen sie eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Wenn gefährliche Abfälle zur Beseitigung und/oder Verwertung anfallen und die jährliche Gesamtabfallmenge aller gefährlichen Abfälle mindestens 2 Tonnen beträgt, benötigen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nachweispflichtige Abfallerzeuger eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung zu beantragen.

Bei Abfall-Anfallstellen außerhalb des Münchner Stadtgebietes wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt!

Benötigte Unterlagen

Antrag

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

2 Arbeitstage

Rechtliche Grundlagen

§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

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