Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass (Jubiläumsfeier, Weihnachtsmarkt, Vereinsfest) wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.
Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.
Sondernutzung öffentlicher Raum
Schanigärten, Warenauslagen, Fahrradständer – eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird.
Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.