Prostituierte und Bordelle

Sie bieten sexuelle Dienstleistungen an? Alle Regelungen, Informationen und Angebote auf einen Blick.

Informationen und Leistungen

  • Anmeldung für Prostitutionsgewerbe (Bordell)

    Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.

  • Anmeldung für Prostituierte

    Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

  • Sperrbezirke im Stadtgebiet

    In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.

  • Gesundheitliche Beratung nach ProstSchG

    Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz erhalten.

Prostituiertenschutzgesetz

Rechte und Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz

Schutz wahrnehmen

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