Prostituierte und Bordelle

Sie bieten sexuelle Dienstleistungen an? Alle Regelungen, Informationen und Angebote auf einen Blick.

Informationen und Leistungen

  • Anmeldung für Prostitutionsgewerbe (Bordell)

    Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.

  • Anmeldung für Prostituierte

    Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

  • Sperrbezirke im Stadtgebiet

    In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.

  • Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz

    Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung erhalten.

Prostituiertenschutzgesetz

Rechte und Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz

Schutz wahrnehmen

Verwandte Themen