Ausübung von Prostitution

Hier finden Sie die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz.

Gesundheitliche Beratung

Vor der Anmeldung müssen Sie persönlich an einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz teilnehmen.

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen.

Die Bescheinigung ist

  • ab 21 Jahren zwölf Monate und
  • unter 21 Jahren sechs Monate

gültig.

Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der Erstanmeldung nicht älter als drei Monate nach Ausstellung sein. Für die Ausstellung der Bescheinigung fällt eine Gebühr von 35 Euro an.

Information

Anmeldung und Terminvereinbarung

Die gesundheitliche Beratung erfolgt grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung. Sie können einen Termin telefonisch unter folgender Telefonnummer vereinbaren:

Telefon: +49 89 233-66991 oder Telefon: +49 89 233-66992

Adresse:
Gesundheitsreferat München
Schwanthalerstr. 69
80336 München

Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetzes

Nach der gesundheitlichen Beratung müssen Sie sich persönlich anmelden.

Anmeldung für Prostituierte 

Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in der Prostitution tätig sind, unabhängig davon, wo sie arbeiten, zum Beispiel in einem Bordell, in einem Laufhaus, auf der Straße, in der eigenen Wohnung oder im Escort.

Ihre Anmeldebescheinigung ist entweder zwei Jahre, wenn Sie älter als 21 Jahre alt sind, oder ein Jahr gültig, wenn Sie jünger als 21 Jahre alt sind. Für die Ausstellung der Bescheinigung fällt eine Gebühr von 35 Euro an.

Wenn Sie in einem Bordell arbeiten, muss der Betrieb Sie darauf hinweisen,

  • dass Sie sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden müssen und
  • dass Sie regelmäßig an der gesundheitlichen Beratung teilnehmen müssen.

Sie haben außerdem das Recht, das Betriebskonzept einzusehen. Das gilt auch bei Prostitutionsveranstaltungen. Im Betriebskonzept ist zum Beispiel beschrieben,

  • wie der Betrieb organisiert ist,
  • unter welchen Rahmenbedingungen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden,
  • wie das Risiko sexuell übertragbarer Krankheiten reduziert wird und
  • wie Ihre Sicherheit gewährleistet wird.

In einer Prostitutionsstätte muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass

  • Räume, die für sexuelle Dienstleistungen genutzt werden, von außen nicht einsehbar sind,
  • diese Räume über ein geeignetes Notrufsystem verfügen,
  • die Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
  • angemessene Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte sowie Kundinnen und Kunden vorhanden sind,
  • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume zur Verfügung stehen,
  • persönliche Gegenstände sicher und individuell verschlossen aufbewahrt werden können und
  • Kondome, Gleitmittel und Hygieneartikel jederzeit bereitstehen.

Ihre Rechte und Pflichten bei der Arbeit

Sie entscheiden selbst, ob und welche sexuellen Dienstleistungen Sie anbieten.

Niemand darf Ihnen vorschreiben, welche sexuellen Handlungen Sie durchführen müssen. Das gilt auch für Betreiberinnen und Betreiber eines Bordells sowie für andere dort arbeitende Personen.

Sie dürfen Kundinnen und Kunden ablehnen. Niemand darf Sie zwingen, eine Person zu bedienen oder bestimmte sexuelle Praktiken durchzuführen.

  • Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Geld. Wenn Ihre Kundschaft nicht zahlt, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.

    Amtsgericht München
    Justizgebäude München
    Pacellistraße 5
    80315 München
    Telefon: +49 89 55 97 06
  • Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen und dafür nicht genügend Geld haben, können Sie sich an die Beratungshilfe beim Amtsgericht München wenden:

    Amtsgericht München
    Maxburgstraße 4
    80333 München
    Telefon: +49 89 5597-3719
  • Wenn Sie in einem Bordell arbeiten, müssen Sie für Zahlungen an den Betrieb eine Quittung erhalten, zum Beispiel für die Miete eines Zimmers. Die Quittung kann schriftlich oder elektronisch ausgestellt werden.
  • Alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Betreiberin oder dem Betreiber müssen schriftlich festgehalten werden. Sie müssen eine Kopie dieser Vereinbarungen erhalten.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Betreiberin, ein Betreiber oder eine vermittelnde Person Sie ausnutzt oder Ihnen zu viel Geld abnimmt, können Sie sich an die Polizei oder eine Beratungsstelle wenden. Sie können Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen.

  • Beim Geschlechtsverkehr müssen Sie und Ihre Kundschaft immer Kondome verwenden. Die Kondompflicht gilt auch für Oral- und Analverkehr.
  • Im Betrieb muss gut sichtbar auf die Kondompflicht hingewiesen werden.

  • Wenn Sie für Ihre Dienstleistungen werben, müssen Sie die Vorgaben des § 32 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz beachten. Dazu gehören insbesondere die Vorgaben zum Jugendschutz.
  • Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom ist nicht erlaubt.

Wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten. Während dieser sechs Wochen können Sie sich auch nicht anmelden.

Informationen zur Sozialversicherung

  • In Deutschland gibt es eine Sozialversicherung. Dazu gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
  • Welche Versicherungen für Sie gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Sie selbstständig oder angestellt arbeiten.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich bei der  Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund informieren und Ihren Status überprüfen 

Krankenversicherung

  • In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.
  • Sie können sich privat krankenversichern oder die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Unter Krankenkassen.Deutschland finden Sie Informationen zu Krankenversicherungen.
  • Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen, kann außerdem wichtig sein, welchen Krankenversicherungsschutz Sie in Ihrem Herkunftsland haben. Es besteht hier unter Umständen die Möglichkeit, eine EU-weit gültige Krankenversicherung im Heimatland abzuschließen.

Pflegeversicherung

  • Sie müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Diese ist an die jeweils abgeschlossene Krankenversicherung gekoppelt.

Rentenversicherung

  • Selbstständig Arbeitende sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Weitere Informationen zum Thema Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie unter 0800/1000 480 15. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Krankenkassen.Deutschland
  • Allgemeine Auskünfte zum Thema Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung erhalten Sie auch beim Versicherungsamt München. Die Beratung des Versicherungsamtes ist kostenlos.

  • Wenn Sie einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag haben, muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Sie zur Sozialversicherung anmelden.
  • Sie können selbst entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sein möchten.
  • Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt.
  • Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen, kann außerdem wichtig sein, welchen Krankenversicherungsschutz Sie in Ihrem Herkunftsland haben. Die gesetzlichen Krankenkassen beraten Sie dazu.
  • Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden grundsätzlich von Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber gemeinsam getragen. Ihr Anteil wird von Ihrem Gehalt einbehalten.

Steuerpflicht

Hinweis: Wir sind gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt unverzüglich über Ihre Anmeldung als Prostituierte oder Prostituierter zu informieren.

Wenn Sie selbstständig arbeiten, müssen Sie Ihre Einnahmen versteuern.

  • Je nach Ihrer persönlichen Situation können Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer anfallen.
  • Informieren Sie das Finanzamt über den Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Sie erhalten dort eine Steuernummer.
  • Dokumentieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben. Bewahren Sie Rechnungen, Mietverträge und andere steuerlich relevante Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf.
  • Reichen Sie die erforderlichen Steuererklärungen beim Finanzamt ein.

  • Wenn Sie angestellt sind, führt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
  • Je nach persönlicher Situation kann zusätzlich eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei den Finanzämtern, bei Steuerberatungen oder bei Lohnsteuerhilfevereinen.

Hilfe und Beratung

Wenn Sie das Gefühl haben, sich in einer Zwangs- oder Notlage zu befinden, wenden Sie sich an die Polizei oder an die Beratungseinrichtungen Mimikry, Marikas oder Jadwiga.

Wenn Sie nicht mehr in der Prostitution arbeiten möchten, darf Sie niemand dazu zwingen. Das gilt auch, wenn Sie einer Person Geld schulden.

Niemand darf Ihnen Gewalt antun oder Ihnen Gewalt androhen. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person bedroht werden oder Gewalt erfahren, können Sie sich jederzeit an die Polizei oder an eine Beratungsstelle wenden.

  • Polizei unter der Telefonnummer 110
  • Polizeipräsidium München – K34 („Sitte“): Landsberger Straße 315, 80687 München, Telefon: +49 89 54 65 2-0
  • Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Telefon: 0800 0116 016 (kostenfrei und mehr als 30 verschiedene Sprachmittlerinnen und Sprachmittler)
  • Frauennotruf München: Telefon: +49 89 76 37 37
  • Polizeipräsidium München – K 105 (Opferschutz), Ettstraße 2, 80333 München, Telefon: +49 89 2910-0

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen und im Bundesgebiet nicht versichert sind, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Open Med – Ärzte der Welt
Adresse: Dachauer Straße 161, 80636 München
Telefon: +49 89 45 20 76 58
E-Mail: openmed@aerztederwelt.org

Malteser Migranten Medizin
Adresse: Streitfeldstraße 1, 81673 München
Telefon: +49 89 43 60 84 11
E-Mail: migranten-medizin-muenchen@malteser.org

Gesundheitsreferat München
Bayerstraße 28A (EG, rechts), 80335 München

Gynäkologische Sprechstunde:
Montag: 13 bis 15 Uhr (Vorsprache bis 16 Uhr)

STI (Test auf HIV und weitere sexuell übertragbare Krankheiten):
Montag: 8 bis 11 Uhr
Dienstag: 14 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 11 Uhr und 14 bis 15 Uhr

Die Vorsprache findet kostenlos, ohne vorherige Terminvereinbarung und absolut anonym statt.

Nachfolgend aufgeführte Beratungsstellen stehen Ihnen in verschiedenen Lebenssituationen jederzeit zur Verfügung. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu speziellen Themen, die Sie betreffen.

Mimikry – Beratungsstelle für Frauen* in der Sexarbeit
Adresse: Dreimühlenstr. 1, 80469 München
Telefon: +49 89 7 25 90 83
E-Mail: mimikry@hilfswerk-muenchen.de

JADWIGA München – Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel
Adresse: Schwanthalerstr. 79 (Rückgebäude), 80336 München
Telefon: +49 89 38 53 44 55
E-Mail: muenchen@jadwiga-online.de

Bavarian Anti-Trafficking HELPline – Anlaufstelle zum Thema Menschenhandel für Betroffene und deren soziales Umfeld, Angehörige und Fachkräfte
Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr telefonisch, per Sofort-Chat (keine KI) und E-Mail erreichbar.
Telefon: 0800 987654 8
E-Mail: info@bavarian-anti-trafficking-helpline.de

Marikas – Beratungsstelle für anschaffende junge Männer in München
Adresse: Dreimühlenstr. 1, 80469 München
Telefon: +49 89 7 25 90 83
E-Mail: marikas@hilfswerk.muenchen.de

kibs - Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Jungen und junge Männer von 6 – 27 Jahren, die von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen sind
Adresse: Holzstraße 26, 80469 München
Telefon: +49 89 23 17 16 91 20
E-Mai: mail@kibs.de

Trans*Inter*Beratungsstelle
Adresse: Lindwurmstraße 71 (Mittelbau), 80337 München
Telefon: ´+49 89 54 33 31 30
E-Mail: info@trans-inter-beratungsstelle.de

IMMA e.V.
Beratungsstellen für Mädchen und junge Frauen von 6 bis 27 Jahren in unterschiedlichen Problemlagen, u.a. bei sexualisierter Gewalterfahrung, häuslicher Gewalt und Folgen von Traumatisierung
Adresse: Jahnstraße 38, 80469 München
Tel.: +49 89 2607531
E-Mail: beratungsstelle@imma.de

Schiller 25 – Migrationsberatung Wohnungsloser
Adresse: Schillerstraße 25, 80336 München
Telefon: +49 89 54 59 41 40
E-Mail: schiller-25@hilfswerk-muenchen.de

Beratungscafe / Infozentrum Migration und Arbeit
Adresse: Sonnenstraße 12, 80331 München
Telefon: +49 89 51 39 99 29
E-Mail: savas.tetik@awo-muenchen.de

Bahnhofsmission München
Adresse: Hauptbahnhof Gleis 11, 80335 München
Telefon: +49 89 59 45 76

Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
Adresse: Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin
Telefon: 0152 04 61 74 64
E-Mail: info@berufsverband-sexarbeit.de

Website „Lebenskarte“ 

„Orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Die „Lebenskarte“ richtet sich gleichermaßen an Frauen wie an Männer und zeigt anhand von acht Lebensstationen, welche Fragen rund um die wirtschaftliche Eigenständigkeit in den verschiedenen Lebensphasen wichtig werden. Zu jedem Thema gibt es – verständlich aufbereitet – die passenden staatlich geprüften Informationen. Zentrales Element der Lebenskarte ist der „Lohn-O-Mat“. Dieser Erwerbseinkommensrechner macht die finanziellen Folgen von Lebensentscheidungen erstmals auch im Paarkontext individuell berechenbar. Ob es um die partnerschaftliche Erwerbsarbeit, Steuerklassenwahl, Jobwechsel oder die Anpassung der Arbeitszeit geht: Der „Lohn-O-Mat“ zeigt, wie sich diese Entscheidungen auf das Einkommen und die Rente auswirken.

Wenn Sie Beratung und Hilfe zur Schwangerschaft benötigen, können Sie mit folgenden Beratungsstellen Kontakt aufnehmen, die Ihnen weiterhelfen können.

Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“
Telefon: 0800 40 40 020

PRO FAMILIA Schwangerschaftsberatung
Adresse: Türkenstraße 103, 80799 München
Telefon: +49 89 33 00 840
E-Mail: muenchen@profamilia.de

DONUM VITAE in Bayern e.V. – staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Adresse: Bahnhofplatz 4a, 85540 Haar
Telefon: +49 89 32 70 84 60
E-Mail: haar@donum-vitae-bayern.de

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung III
    Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
    Anmeldung nach dem
    Prostituiertenschutzgesetz

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