Ausübung von Prostitution
Die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Arbeitsplätze
- ist dieses verpflichtet, Sie auf Ihre Anmeldepflicht und auf die regelmäßige Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hinzuweisen.
- haben Sie das Recht, das Betriebskonzept einzusehen. Dasselbe gilt auch bei Prostitutionsveranstaltungen. Im Betriebskonzept werden beispielsweise die organisatorischen Abläufe beschrieben, die Rahmenbedingungen für die sexuellen Dienstleistungen, wie das Risiko sexuell übertragbarer Krankheiten reduziert wird, wie Ihre Sicherheit gewährleistet wird und vieles mehr.
- dass die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume von außen nicht einsehbar sind.
- dass die einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
- dass die Türen der einzelnen für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume jederzeit von innen geöffnet werden können.
- dass es angemessene Sanitäreinrichtungen für Prostituierte, Beschäftigte und Kundinnen oder Kunden gibt.
- dass es geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für Prostituierte und für Beschäftigte gibt.
- dass es individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände der Prostituierten und der Beschäftigten gibt.
- dass Kondome, Gleitmittel und Hygieneartikel jederzeit bereit stehen.
Wir sind umgezogen
Sie finden uns ab sofort hier:
Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Implerstr. 11, 81371 München, Warteraum 017
Zugang rechts neben dem Haupteingang
Unterteilung nach Alter
Ihre Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre. Sie müssen mindestens ein Mal im Jahr zur gesundheitlichen Beratung. Darüber erhalten Sie einen Nachweis, den Sie bei der Verlängerung der Anmeldung vorlegen müssen.
Ihre Anmeldebescheinigung gilt für ein Jahr. Während dieser Zeit müssen Sie mindestens alle sechs Monate zur gesundheitlichen Beratung. Darüber erhalten Sie Nachweise, die Sie bei der Verlängerung der Anmeldung vorlegen müssen.
Hier erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung:
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstraße 11
3. Stock in Zimmer: 304 (Wartebereich)
80337 München
Telefon: 01525/6871441
Fax: 089/233-44642
E-Mail: ordnung.kvr@muenchen.de
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12 Uhr
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten!
- Wenn Sie Ihre Anmeldebescheinigung oder Alias-Anmeldebescheinigung verloren haben, können Sie eine neue Bescheinigung bei uns beantragen. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dadurch nicht.
- Wenn sich Ihre persönlichen Angaben (Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift) ändern, müssen Sie uns dies innerhalb von 14 Tagen mitteilen, wenn wir die Anmeldebescheinigung ausgestellt haben.
- Bei Ersatzausstellungen (Verlust, Namensänderung) fällt eine Gebühr an.
- Wenn Sie beschließen, nicht mehr größtenteils in München zu arbeiten, müssen Sie sich dort anmelden, wo Sie künftig größtenteils arbeiten wollen.
- Sie können zusätzlich eine anonymisierte Anmeldebescheinigung (= Alias-Anmeldebescheinigung) erhalten. Dafür können Sie sich einen Namen aussuchen, Ihr richtiger Name steht nicht auf der Alias-Anmeldebescheinigung.
- Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer die Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung dabei haben.
- Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.
- Es gibt Gemeinden, in denen Prostitution verboten ist oder es einen Sperrbezirk gibt. Sie müssen sich über die jeweiligen örtlichen Vorschriften informieren.
- In München gibt es zum Beispiel eine Sperrbezirksverordnung. Das bedeutet, dass Sie nur in bestimmten Bereichen arbeiten dürfen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in einem verbotenen Bereich arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit und Sie müssen ein Bußgeld bezahlen. Wenn Sie mehrfach im verbotenen Bereich arbeiten, wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Darüber hinaus wird bei wiederholten Verstößen in einem bestimmten Bereich des Sperrbezirks ein zwangsgeldbewehrtes Betretungs- oder Aufenthaltsverbot gegen Sie geprüft. - Wenn Sie keine Deutsche oder kein Deutscher sind, gelten für Sie die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und die Beschäftigungsverordnung für Ausländerinnen und Ausländer. Die Anmelde- oder Alias-Anmeldebescheinigung ersetzt keine ausländerrechtlichen Genehmigungen.
- Sie haben das Recht, jederzeit zu einer gesundheitlichen Beratung oder Untersuchung und zu kostenlosen Beratungsstellen zu gehen.
- Wenn Sie sich vor Ablauf der Gültigkeit entscheiden, nicht mehr in Prostitution in Deutschland tätig zu sein, senden Sie uns bitte die Anmeldebescheinigung, ggf. die Alias-Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu und teilen Sie uns mit, wann Sie das letzte Mal in diesem Bereich gearbeitet haben. Wir bestätigen die Abmeldung schriftlich.
Telefonische Terminvereinbarung
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die Anmeldung nach § 3 ProstSchG vorerst ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter folgender Telefonnummer möglich:
Tel.: 089 233 44692 oder Mobil 01525/6871441
Sofern Dolmetscherdienste benötigt werden, ist mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen zu rechnen.
Gesundheitliche Beratung
- Wenn Sie 21 Jahre oder älter sind, müssen Sie mindestens alle zwölf Monate persönlich zur gesundheitlichen Beratung. Wenn Sie jünger als 21 Jahre sind, müssen Sie mindestens alle sechs Monate persönlich zur gesundheitlichen Beratung. Die gesundheitliche Beratung gem. § 10 ProstSchG darf nur das zuständige Gesundheitsamt durchführen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier. - Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der Erstanmeldung nicht älter als drei Monate nach Ausstellung sein. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 35,- Euro bezahlen
Arbeitsbedingungen
- Sie alleine verhandeln über das „ob“ und „wie“ sexueller Dienstleistungen mit der Kundschaft. Niemand, auch keine Bordellbetreiberin und kein Bordellbetreiber oder eine andere dort arbeitende Person, darf Ihnen Vorschriften zu sexuellen Handlungen machen oder Sie zwingen, jemanden zu bedienen, wenn Sie dies nicht selbst wollen. Es dürfen keine Vorschriften zur Ausübung der Prostitution gemacht werden wie zum Beispiel durchzuführende Praktiken oder das Verbot, Kundschaft abzulehnen.
- Wenn Sie schwanger sind, dürfen Sie sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten und können sich während dieser sechs Wochen auch nicht anmelden.
- Sie und Ihre Kundschaft müssen beim Geschlechtsverkehr immer Kondome verwenden (Kondompflicht). Dies gilt auch für Oral- und Analverkehr. Im Betrieb muss gut sichtbar auf die Kondompflicht hingewiesen werden. Es darf keine Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom gemacht werden.
- Sollten Sie Werbung für Ihre Dienstleistungen machen wollen, müssen Sie die Vorgaben des § 32 Abs. 3 ProstSchG (insbesondere zum Jugendschutz) beachten.
Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetzes
Nach der gesundheitlichen Beratung müssen Sie sich persönlich anmelden. Die Pflicht gilt für alle Prostituierten, die insbesondere im Bordell, im Laufhaus, auf der Straße, in der eigenen Wohnung oder im Escort arbeiten. Sie erhalten eine Anmeldebescheinigung. Für die Ausstellung der Bescheinigung müssen Sie eine Gebühr bezahlen.
Ihre Anmeldebescheinigung ist entweder zwei Jahre oder ein Jahr gültig, je nachdem wie alt Sie sind.
Weitere Informationen zur Sozialversicherung
- Krankenversicherung:
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Sie können sich bei einer privaten Krankenversicherung anmelden oder die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Unter www.krankenkassen.de finden Sie Informationen zu Krankenversicherungen. - Pflegeversicherung:
Sie müssen eine Pflegeversicherung abschließen. Diese ist an die jeweils abgeschlossene Krankenversicherung gekoppelt. - Rentenversicherung:
Wenn Sie sich ständig in Deutschland aufhalten und Sie nur von einer Person Aufträge bekommen, müssen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Weitergehende Informationen zum Thema Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd, kostenloses Servicetelefon: 0800/1000 480 15 oder im Internet. - Eine Unfallversicherung oder eine Arbeitslosenversicherung müssen Sie als selbstständig tätige Person nicht abschließen.
- Selbstständig Arbeitende müssen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst an die Krankenkasse und den Rentenversicherungsträger zahlen.
- Allgemeine Auskünfte zum Thema Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung erhalten Sie auch hier. Die Beratung des Versicherungsamtes ist kostenlos.
- In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Sie krankenversichern. In welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie Mitglied sein möchten, können Sie selbst entscheiden. Die Pflegeversicherung ist an die jeweils abgeschlossene Krankenversicherung gekoppelt. Wenn Sie sich für eine Krankenversicherung entschieden haben, teilen Sie diese Ihrer Arbeitsstelle mit. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier. - Wenn Sie aus einem Land der europäischen Union kommen ist es wichtig, ob und wenn ja welchen Krankenversicherungsschutz Sie in Ihrem Heimatland haben. Die gesetzlichen Krankenkassen beraten Sie zu diesem Thema.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss den Beitrag zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung an Ihre gesetzliche Krankenkasse (= Einzugsstelle für Ihre Sozialversicherungsbeiträge) überweisen. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden also von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zusammen gezahlt. Dazu wird ein Teil Ihres Gehaltes einbehalten.
- Weitergehende Informationen zum Thema Rente erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München, Telefon: 089/67810, kostenloses Servicetelefon: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd: 0800/1000 480 15.
- Allgemeine Auskünfte zum Thema Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung erhalten Sie auch hier. Die Beratung des Versicherungsamtes ist kostenlos.
Steuerpflicht
- Wenn Sie selbständig tätig sind, müssen Sie Steuern zahlen. Dann fallen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, und gegebenenfalls Gewerbesteuer an.
- Sie müssen das Finanzamt über den Beginn Ihrer Tätigkeit informieren. Dort erhalten Sie eine Steuernummer. Jede Einnahme und Ausgabe ist aufzuschreiben. Diese Aufzeichnungen, Rechnungen, Mietverträge und anderes müssen Sie zehn Jahre aufheben.
- Sie müssen beim Finanzamt Steuererklärungen einreichen:
- monatlich (für den Vormonat) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung,
- jährlich (für das Vorjahr) eine Umsatzsteuerjahreserklärung, eine Einkommensteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss Lohnsteuer für Sie an das Finanzamt abführen.
- Gegebenenfalls müssen Sie eine Steuererklärung für das jeweilige Vorjahr abgeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Finanzämtern oder bei Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern
- Vordrucke erhalten Sie im Internet. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich an Steuerberatungen. Diese finden Sie hier. Auch die Finanzämter stehen Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.
- Detaillierte Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Steuertipps für Existenzgründer“.
Hinweis: Wir sind gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt unverzüglich über Ihre Anmeldung als Prostituierte oder Prostituierter zu informieren.
Sozialversicherung
In Deutschland gibt es eine Sozialversicherung. Dazu gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Ob Sie Sozialversicherungspflichtig sind, entscheidet sich danach, ob Sie angestellt sind oder selbstständig arbeiten. Selbständig tätige Personen sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie bei der so genannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Überprüfung vornehmen lassen.
Hilfe und Beratung
- Wenn Sie das Gefühl haben, sich in einer Zwangs- oder Notlage zu befinden, können Sie sich an die Polizei oder an die Beratungseinrichtungen Mimikry, Marikas oder Jadwiga wenden.
- Wenn Sie nicht (mehr) als Prostituierte arbeiten möchten, hat niemand das Recht, Sie dazu zu zwingen, auch dann nicht, wenn Sie dieser Person beispielsweise Geld schulden.
- Niemand darf Ihnen Gewalt antun. Wenn Sie oder Ihnen nahe stehende Personen von jemandem bedroht, Ihnen körperliche Gewalt angedroht oder Sie geschlagen werden, können Sie sich jederzeit an die folgenden Einrichtungen oder Behörden wenden:
- Polizei unter der Telefonnummer 110
- Polizeipräsidium München – K35 („Sitte“): Landsberger Straße 315, 80687 München, Telefon: 089/54 65 2-0
- bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Telefon: 08000/116 016 (kostenfrei und mehr als 30 verschiedene Sprachmittlerinnen und Sprachmittler)
- Frauennotruf München: Telefon: 089/76 37 37
- Polizeipräsidium München – K 105 (Opferschutz), Ettstraße 2, 80333 München, Telefon: 089/2910-0
Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen und im Bundesgebiet nicht versichert sind, können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:
Open Med – Ärzte der Welt
Dachauer Straße 161
80636 München
Telefon: 089/45 20 76 58
E-Mail: openmed@aerztederwelt.org
Malteser Migranten Medizin
Streitfeldstraße 1
81673 München
Telefon: 089/43 60 84 11
E-Mail: migranten-medizin-muenchen@malteser.org
Nachfolgend aufgeführte Beratungsstellen stehen Ihnen in verschiedenen Lebenssituationen jederzeit zur Verfügung. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu speziellen Themen, die Sie betreffen.
Marikas – Beratungsstelle für anschaffende junge Männer in München
Dreimühlenstraße 1
80469 München
Telefon: 089/72 59 08 4
E-Mail: marikas@hilfswerk-muenchen.de
Mimikry – Beratungsstelle für Frauen* in der Sexarbeit
Dreimühlenstraße 1
80469 München
Telefon: 089/72 59 08 3
E-Mail: mimikry@hilfswerk-muenchen.de
JADWIGA München – Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel Schwanthalerstraße 79 (Rückgebäude)
80336 München
Telefon: 089/38 53 44 55
E-Mail: muenchen@jadwiga-online.de
JADWIGA Nürnberg – Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel
Dammstraße 4
90443 Nürnberg
Telefon: 0911/43 10 56
E-Mail: nuernberg@jadwiga-online.de
kibs - Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle
für Jungen und junge Männer, die von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen sind
Holzstraße 26
80469 München
Telefon: 089/23 17 16 91 20
E-Mai: mail@kibs.de
SOLWODI München
Dachauer Straße 50
80335 München
Telefon: 089/27 27 58 59
E-Mail: muenchen@solwodi.de
Schiller 25 – Migrationsberatung Wohnungsloser
Schillerstraße 25
80336 München
Telefon: 089/54 59 41 40
E-Mail: schiller-25@hilfswerk-muenchen.de
Beratungscafe / Infozentrum Migration und Arbeit
Sonnenstraße 12
80331 München
Telefon: 089/51 39 99 29
E-Mail: savas.tetik@awo-muenchen.de
Bahnhofsmission München
Hauptbahnhof Gleis 11
80335 München
Telefon: 089/59 45 76
Trans*Inter*Beratungsstelle
Lindwurmstraße 71 (Mittelbau)
80337 München
Telefon: 089/ 54 33 31 30
E-Mail: info@trans-inter-beratungsstelle.de
Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
Köpenicker Straße 187/188
10997 Berlin
Telefon: 0152/04 61 74 64
E-Mail: info@berufsverband-sexarbeit.de
Wenn Sie Beratung und Hilfe zur Schwangerschaft benötigen, können Sie mit folgenden Beratungsstellen Kontakt aufnehmen, die Ihnen weiterhelfen können:
Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“
Telefon: 0800/40 40 020
PRO FAMILIA Schwangerschaftsberatung
Türkenstraße 103
80799 München
Telefon: 089/33 00 840
E-Mail: muenchen@profamilia.de
DONUM VITAE in Bayern e.V.
staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Bahnhofplatz 4a
85540 Haar
Telefon: 089/32 70 84 60
E-Mail: haar@donum-vitae-bayern.de
Bezahlung
- Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf das vereinbarte Geld. Wenn Ihre Kundschaft nicht bezahlt, kann das Geld eingeklagt werden. Hierzu wenden Sie sich an das Amtsgericht, Justizgebäude München, Pacellistraße 5, 80315 München, Telefon: 089/55 97 06. Falls Sie sich dazu rechtlich beraten lassen möchten, aber kein Geld haben, können Sie sich an die Beratungshilfe beim Amtsgericht München, Beratungshilfe, Maxburgstraße 4, 80333 München, Telefon: 089/5597-3719 wenden.
- Wenn Sie in einem Bordell arbeiten, müssen Sie eine Quittung darüber bekommen, was Sie an den Betrieb bezahlen (zum Beispiel für die Miete des Zimmers, in dem Sie arbeiten). Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Alle getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Bordellbetreibenden müssen schriftlich festgehalten werden und Sie müssen eine Kopie davon bekommen.
- Wenn Sie das Gefühl haben, von der Betreiberin oder dem Betreiber des Bordells oder Ihrem Vermittler ausgenutzt zu werden beziehungsweise diese Ihnen zu viel Geld abnehmen, wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium München, K 35, Landsberger Straße 315, 80687 München, Telefon: 089/54652-0 oder an die Beratungsstellen Mimikry/ Marikas, Jadwiga und Solwodi.
- Sie können auch gegen die Betreiberin oder den Betreiber des Bordells oder Ihren Vermittler klagen.