Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Wer auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in städtischen Grünanlagen Christbäume verkaufen will, benötigt dazu eine Genehmigung für den Verkaufsplatz.
Standplatzbewerbungen für das Oktoberfest und die oide Wiesn reichen Sie bitte ausschließlich auf Formblättern des Referates für Arbeit und Wirtschaft – Veranstaltungen ein.
Hier alle Infos, wenn Sie als Beschicker oder Lieferant eine Zufahrtserlaubnis für das Oktoberfest oder als Anwohner eine Zufahrtserlaubnis zur Querung der Sperrringe brauchen.