Chancengleichheit
Chancengleichheit ist bei der Stadt München fest verankert durch die Gleichstellungsstelle für Frauen und die betriebliche Gleichstellungspolitik der Arbeitgeberin
Gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen
Unter Chancengleichheit verstehen wir eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder der Herkunft.
Unsere Aktivitäten zur Chancengleichheit spiegeln unser Verständnis von Gerechtigkeit in der Wertepolitik unseres Unternehmens wider. Dazu gehört Diskriminierung zu verhindern, Benachteiligung abzubauen, Vielfalt zu gestalten sowie Potenziale anzuerkennen und zu fördern. Diversity im Sinne einer Einbeziehung aller Zielgruppen in die Herstellung von Chancengleichheit ist Basis unserer Personalarbeit.
Das Thema Chancengleichheit ist bei der Stadt München fest verankert durch die Arbeit der Gleichstellungsstelle für Frauen, durch die betriebliche Gleichstellungspolitik der Arbeitgeberin Stadt und weiteren Fachstellen (siehe unten). Besondere Zeichen setzte die Landeshauptstadt durch das für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gültige Positionspapier "Gemeinsam. Für Respekt. Gegen Diskriminierung."
Ziel ist es, allen Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, an dem ein kollegiales Miteinander selbstverständlich ist und eine Unternehmenskultur von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Anerkennung herrscht. Chancengleichheit von Frauen und Männern, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Religion sowie kultureller und sozialer Herkunft ist uns ein besonderes Anliegen.
"Gemeinsam. Für Respekt. Gegen Diskriminierung."
Die Stadt München hat im Jahr 2015 eine Broschüre zum Thema Benachteiligung und Diskriminierung herausgegeben. Das Positionspapier "Gemeinsam. Für Respekt. Gegen Diskriminierung." löste damit die Antidiskriminierungsvereinbarung von 2006 ab. Diese wurde abgeschlossen, bevor das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Die Landeshauptstadt München war damit Vorreiterin in Sachen Antidiskriminierung.
Das Positionspapier enthält wichtige und verbindliche Grundlagen und Grundsätze für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen respektvollen Umgang miteinander. Im Oktober 2018 ist die 2. Auflage erschienen. Darin wird erläutert, wie die Landeshauptstadt München das AGG umsetzt, wie sie ihre Beschäftigten vor Diskriminierung schützt und was passiert, wenn es zu Diskriminierung gekommen ist. Außerdem befindet sich darin eine Übersicht aller Anlauf- und Beratungsstellen.
Das Positionspapier gibt dem AGG ein Münchner Gesicht:
Es beschreibt, was einen respektvollen Umgang am Arbeitsplatz in der Stadtverwaltung ausmacht und fordert alle Beschäftigten auf, ihren Beitrag dazu zu leisten. Denn es geht auch um Solidarität und Zivilcourage sowie um Offenheit gegenüber Lebensweisen, die einem selbst fremd sind.
Ziel ist es, allen Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, an dem ein kollegiales Miteinander selbstverständlich ist und eine Unternehmenskultur, die von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Anerkennung geprägt ist.