Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Die Zentrale Beschwerdestelle nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hilft bei Diskriminierung.

Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG

Logo des AGG

Die Unternehmenskultur der Stadt München ist von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Anerkennung geprägt. Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, in dem alle Beschäftigten ihre individuellen Potenziale unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität, ihrem Alter, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung sowie ihrer kulturellen und sozialen Herkunft voll entfalten können.

Die Stadt München versteht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, als einen wichtigen Baustein bei diesem Vorhaben. Deshalb gibt es bei der Landeshauptstadt München eine AGG Beschwerdestelle.

Warum eine Beschwerdestelle?

Nach § 1 AGG darf niemand aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder (sexuell) belästigt werden.

Wenn sich Beschäftigte dennoch von der Arbeitgeberin/Dienstherrin, von Führungskräften, Arbeitskolleg*innen oder Kund*innen wegen eines der genannten Merkmale benachteiligt, belästigt oder sexuell belästigt fühlen, können sie sich nach § 13 Absatz 1 AGG bei der hierfür zuständigen Stelle beschweren.

Zu diesem Zweck hat die Stadt München die Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG in der Rechtsabteilung des Personal- und Organisationsreferates eingerichtet.

Wer kann sich beschweren?

An die Beschwerdestelle können sich alle

  • städtischen Beschäftigten
  • zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten wie zum Beispiel Auszubildende, Praktikant*innen, Diplomand*innen
  • Bewerber*innen, auch für eine betriebliche Weiterbildung oder Beförderung,
  • Leiharbeitnehmer*innen
  • bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer*innen, soweit es um nachwirkende Folgen aus dem Arbeitsverhältnis geht (zum Beispiel betriebliche Altersversorgung),

wenden, sobald sie sich wegen eines der genannten Benachteiligungsmerkmale benachteiligt oder (sexuell) belästigt fühlen. Darüber hinaus können sich auch Zeug*innen, die einen Diskriminierungsfall beobachtet haben, an die Beschwerdestelle wenden.

Was macht die Beschwerdestelle?

Die Beschwerdestelle berät und unterstützt die Betroffenen. Das Beratungsgespräch ist vertraulich. Weiter überprüft sie, ob die Beschwerden berechtigt sind, also eine Diskriminierung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals vorliegt. Das Ergebnis teilt sie den Betroffenen mit.

Die Beschwerdestelle spricht in jedem Verfahrensstadium ihr Vorgehen mit den Betroffenen ab. Diese können auch entscheiden, ob und inwieweit Dritte, insbesondere Vorgesetzte oder Kolleg*innen, in die Überprüfung miteinbezogen werden sollen.

Ist die Beschwerde berechtigt, leitet die Beschwerdestelle unverzüglich die im Einzelfall angemessenen arbeitsrechtlichen beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ein.

Die Beschwerdestelle berät und unterstützt darüber hinaus alle städtischen Dienststellen sowie die Stadtspitze in allen Fragen rund um das Thema AGG.

Wo befindet sich die Beschwerdestelle?

Die Beschwerdestelle befindet sich im Rathaus und ist daher sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Betroffene können sich entweder telefonisch oder per Webex beraten lassen oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zu einem persönlichen Beratungsgespräch vorbeikommen. Die Mitarbeiter*innen sind psychologisch geschulte Jurist*innen mit langjähriger Erfahrung in der Beratungstätigkeit.

Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG für Beschäftigte der Stadt München und Bewerber*innen

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
Fax: 233 – 2 78 96
E-Mail: agg-beschwerdestelle@muenchen.de

Beratungstelefon: 089 / 233 – 92837

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