Personalservice

Hier finden Sie Formulare und Anträge für städtische Beschäftigte, sowie Informationen zu den Regelungen zur Corona-Pandemie.

Arbeitszeit und Urlaub

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, wenn durch sie dienstliche Interessen nicht nachteilig beeinflusst werden. Allerdings sind je nach Art der Tätigkeit gewisse Vorgaben zu beachten und es gilt der Grundsatz, dass die Pflichten aus der Haupttätigkeit/des Hauptamtes bei der Landeshauptstadt München der Nebentätigkeit vorgehen. Die Ausübung der Neben­tätigkeit(en) darf nicht zu Beeinträch­tigungen Ihrer arbeits­rechtlichen beziehungsweise dienstrechtlichen Verpflichtung führen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Nebentätigkeit“. Beachten Sie dazu bitte § 4 Abs. 6 DA Corona (V 15) und die Fragen und Antworten zum Thema Corona - FAQ Abschnitt A Nr. 6.

Für die Bearbeitung und Entscheidung von Nebentätigkeitsangelegenheiten sind die Referate und Eigenbetriebe zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an Ihre unmittelbare Führungskraft oder Ihre Geschäftsleitung. Diese informieren Sie über die im jeweiligen Referat oder Eigenbetrieb festgelegten Zuständigkeiten sowie gegebenenfalls bestehende referats- oder betriebsspezifische Festlegungen.

Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sie kann im Block- oder Teilzeitmodell geleistet werden. Im Teilzeitmodell reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit durchgehend bis zum Eintritt in den Ruhestand. Im Blockmodell teilt sich die bis zum Ruhestandseintritt verbleibende Zeit in eine Arbeits- und in eine Freistellungsphase. Ausführliche Informationen zur Altersteilzeit sowie eine Ansprechpartnerliste finden Sie in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihre unmittelbare Führungskraft beziehungsweise Ihre örtliche Personal- oder Geschäftsstelle.

Die Förderung von Teilzeitbeschäftigung hat einen anhaltend hohen Stellenwert für die Landeshauptstadt München. Fragen zu den Themen Teilzeit, unbezahlte Beurlaubung, Wiedereinstieg und Pflege von Angehörigen beantwortet Ihnen Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise Ihre Personalstelle. Zudem können Sie sich bei Fragen auch an Ihre Personalvertretung wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“.

Beamt*innen:

Tarifbeschäftigte:

Lehrkräfte (Beamt*innen und Tarifbeschäftigte)

Elternzeit können Väter und Mütter mit einer Frist von sieben Wochen beantragen, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche (Tarifbeschäftigte im Monatsdurchschnitt) arbeiten und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Gleiches gilt für Pflege- oder Adoptivkinder. Elternzeit können Sie auch beantragen, wenn Sie das Kind des Partners/der Partnerin betreuen. Sie benötigen hierzu aber die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Auch Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit für Enkelkinder beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Mutterschutz und Elternzeit“.

Unbezahlte Beurlaubung ist eine Zeit, während der die meisten Rechte und Pflichten aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ruhen – insbesondere die Pflicht, die eigene Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, ebenso wie der Anspruch auf Entgelt oder Besoldung.
Für den Bereich der Landeshauptstadt München gibt es eine Vielzahl von Gründen, bei denen unbezahlte Beurlaubungen genehmigt werden. Fragen beantwortet Ihnen Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise Ihre Personalstelle. Zudem können Sie sich bei Fragen auch an Ihre Personalvertretung wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“. Zu den möglichen Auswirkungen unbezahlter Beurlaubungen (z.B. hinsichtlich Versicherung, Nebentätigkeiten, Beihilfe, Urlaub, Jahressonderzahlung) wird auf folgende Ausführungen verwiesen.

Geld und Leistungen

Antragsformulare:

Die Antragsformulare sind für den Adobe Reader entwickelt und sollten auch nur mit diesem Programm geöffnet werden. Aktivieren Sie JavaScript, um alle Seiten auszufüllen. Detaillierte Information zu Antragstellung, Auszahlung und Kontakt vor Ort finden Sie in unseren FAQ zur Beihilfe.

Beihilfe-App

Hinweise zur Antragsbearbeitung:
Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Anträge mit Rechnungssummen von mehr als 3.000 €  sowie Anträge für Pflegeaufwendungen bearbeiten wir bevorzugt. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie

  • Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen geltend machen,
  • Ihre Belege getrennt nach Personen sortieren und nummerieren,
  • die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
  • auf gut lesbare Kopien (insbesondere bei Rezepten) achten und  doppelseitiges Kopieren vermeiden.

Hinweis:
Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg.
Zu folgenden Zeiten sind wir telefonisch erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr.
Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.

 

Die Berechnungshilfen dienen nur zur Orientierung. Es handelt sich um Angebote außerhalb des Verantwortungsbereichs der Landeshauptstadt München, für Inhalt, Funktionsweise, Richtigkeit und Aktualität können wir deshalb keinerlei Gewähr übernehmen. Abweichung zu Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung sind unvermeidlich. Die Sammlung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ab sofort steht der digitale Entgeltnachweis, derzeit nur mit einem PC-Zugriff über das städtische Netz, für alle aktiven Mitarbeiter*innen zum Abruf bereit. Am Beispiel eines Entgeltnachweises für Tarifbeschäftigte erläutern wir Ihnen Feldinhalte und Abkürzungen. Die Beschreibungen gelten auch für Entgeltnachweise von Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen.

Ihre Entgeltnachweise sind bis zum Ende Ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses im Portal abrufbar.
Aus diesem Grund müssen die Entgeltnachweise nicht mehr ausgedruckt oder an anderen Orten abgespeichert werden.

Bereitstellung per Post

Der Entgeltnachweis wird für alle aktiven Mitarbeiter*innen digital zur Verfügung gestellt und ersetzt den bisher per Post übermittelten Entgeltnachweis in den meisten Fällen. Dies spart Druck- und Portokosten und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz. Mitarbeiter*innen oder Berufsgruppen, die derzeit über keinen regelmäßigen PC-Zugriff verfügen, erhalten den Entgeltnachweis im Veränderungsfall weiterhin zusätzlich mit der Deutschen Post.

Frühere Verfügbarkeit

Ein Vorteil der digitalen Bereitstellung ist, dass die Entgeltnachweise zeitlich früher verfügbar sind. Diese werden in der Regel zu Beginn der letzten Kalenderwoche eines Monats im Portal bereitgestellt. Die Entgeltnachweise werden darüber hinaus seit Ende Juni 2021 jeden Monat digital bereitgestellt und nicht wie bisher nur im Veränderungsfall.

Ausblick

Geplant sind bereits weitere Online Self Services zur Änderung von eigenen Daten (Adresse, Bankverbindung).

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Informationen zum Deutschlandticket und Fahrkostenzuschuss

Ab 1. Mai 2023 wird es bundesweit das Deutschlandticket geben. In der Beschäftigteninfo "Informationen zum Deutschlandticket und Fahrkostenzuschuss" (PDF) finden Sie alle Informationen zum so genannten "49-Euro-Ticket" und Erläuterungen, welche Auswirkungen das auf den städtischen Fahrkostenzuschuss hat.

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anträge auf Kindergeld stellen Sie bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.

Vom Kindergeld abhängige Leistungen:

Einige Bezüge- beziehungsweise Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel Teile des Familienzuschlags oder der Kinderanteil in der Münchenzulage sind von der Kindergeldberechtigung abhängig. Wenn sich daher Änderungen an Ihrem Kindergeldbezug ergeben (Beginn oder Ende der Kindergeldzahlung), teilen Sie dies dem HR Kund*innencenter, POR 3/31 Entgelt bitte mit. Bei einer Geburt nutzen Sie dazu die Datenänderungsanzeige.

Bei Fragen zu vom Kindergeld abhängigen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung bei HR Kund*innencenter, POR 3/31 Entgelt. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Entgeltnachweis.

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Tarifbeschäftigte:

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Dienstunfall, Arbeitsunfall, Privatunfall und Wegeunfall

Meldeformulare:

Bearbeitung:
Bitte senden Sie die Meldungen in einem verschlossenen Umschlag an den Fachdienst für Arbeitssicherheit und den Betriebsärztlichen Dienst des POR. Bei allen Unfällen von Tarifbeschäftigten und bei Privatunfällen von Beamt*innen senden Sie die Meldungen an HR Kund*innencenter, POR-3/22 Beihilfe Frau Winkler.

Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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