Personalservice
Hier finden Sie Formulare und Anträge für städtische Beschäftigte, sowie Informationen zu den Regelungen zur Corona-Pandemie.
Arbeitszeit und Urlaub
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig, wenn durch sie dienstliche Interessen nicht nachteilig beeinflusst werden. Allerdings sind je nach Art der Tätigkeit gewisse Vorgaben zu beachten und es gilt der Grundsatz, dass die Pflichten aus der Haupttätigkeit/des Hauptamtes bei der Landeshauptstadt München der Nebentätigkeit vorgehen. Die Ausübung der Nebentätigkeit(en) darf nicht zu Beeinträchtigungen Ihrer arbeitsrechtlichen beziehungsweise dienstrechtlichen Verpflichtung führen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Nebentätigkeit“. Beachten Sie dazu bitte § 4 Abs. 6 DA Corona (V 15) und die Fragen und Antworten zum Thema Corona - FAQ Abschnitt A Nr. 6.
Für die Bearbeitung und Entscheidung von Nebentätigkeitsangelegenheiten sind die Referate und Eigenbetriebe zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an Ihre unmittelbare Führungskraft oder Ihre Geschäftsleitung. Diese informieren Sie über die im jeweiligen Referat oder Eigenbetrieb festgelegten Zuständigkeiten sowie gegebenenfalls bestehende referats- oder betriebsspezifische Festlegungen.
Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sie kann im Block- oder Teilzeitmodell geleistet werden. Im Teilzeitmodell reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit durchgehend bis zum Eintritt in den Ruhestand. Im Blockmodell teilt sich die bis zum Ruhestandseintritt verbleibende Zeit in eine Arbeits- und in eine Freistellungsphase. Ausführliche Informationen zur Altersteilzeit sowie eine Ansprechpartnerliste finden Sie in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihre unmittelbare Führungskraft beziehungsweise Ihre örtliche Personal- oder Geschäftsstelle.
Die Förderung von Teilzeitbeschäftigung hat einen anhaltend hohen Stellenwert für die Landeshauptstadt München. Fragen zu den Themen Teilzeit, unbezahlte Beurlaubung, Wiedereinstieg und Pflege von Angehörigen beantwortet Ihnen Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise Ihre Personalstelle. Zudem können Sie sich bei Fragen auch an Ihre Personalvertretung wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“.
Beamt*innen:
- Antrag Teilzeitbeschäftigung (PDF, 81 KB)
- Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 1087 KB)
Tarifbeschäftigte:
- Antrag Teilzeitbeschäftigung (PDF, 85 KB)
- Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 1087 KB)
- Ankündigung Pflege
Lehrkräfte (Beamt*innen und Tarifbeschäftigte)
Elternzeit können Väter und Mütter mit einer Frist von sieben Wochen beantragen, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche (Tarifbeschäftigte im Monatsdurchschnitt) arbeiten und mit dem Kind in einem Haushalt leben. Gleiches gilt für Pflege- oder Adoptivkinder. Elternzeit können Sie auch beantragen, wenn Sie das Kind des Partners/der Partnerin betreuen. Sie benötigen hierzu aber die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Auch Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit für Enkelkinder beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in WiLMA unter „Mutterschutz und Elternzeit“.
- Erklärung zur Elternzeit (Antrag Vater) (PDF, 59 KB)
- Erklärung zur Elternzeit (Antrag Mütter) (PDF, 116 KB)
- Beamt*innen: Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 1087 KB)
- Teilzeitbeschäftigte: Antrag Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit (PDF, 1087 KB)
- Antrag auf Abbruch der Elternzeit neuer Mutterschutz
- Elternzeit Rückmeldeformular
Unbezahlte Beurlaubung ist eine Zeit, während der die meisten Rechte und Pflichten aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis ruhen – insbesondere die Pflicht, die eigene Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, ebenso wie der Anspruch auf Entgelt oder Besoldung.
Für den Bereich der Landeshauptstadt München gibt es eine Vielzahl von Gründen, bei denen unbezahlte Beurlaubungen genehmigt werden. Fragen beantwortet Ihnen Ihre Geschäftsleitung beziehungsweise Ihre Personalstelle. Zudem können Sie sich bei Fragen auch an Ihre Personalvertretung wenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in WiLMA unter „Teilzeit und Beurlaubung“. Zu den möglichen Auswirkungen unbezahlter Beurlaubungen (z.B. hinsichtlich Versicherung, Nebentätigkeiten, Beihilfe, Urlaub, Jahressonderzahlung) wird auf folgende Ausführungen verwiesen.
Geld und Leistungen
Antragsformulare:
- Antrag Pflegeaufwendungen (PDF, 312 KB)
- Beihilfeantrag Beamt*innen (Neu) (PDF, 775 KB)
- Beihilfeantrag Tarifbeschäftigte (PDF, 1013 KB)
- Informationen zur Psychotherapie
Die Antragsformulare sind für den Adobe Reader entwickelt und sollten auch nur mit diesem Programm geöffnet werden. Aktivieren Sie JavaScript, um alle Seiten auszufüllen. Detaillierte Information zu Antragstellung, Auszahlung und Kontakt vor Ort finden Sie in unseren FAQ zur Beihilfe.
Hinweise zur Antragsbearbeitung:
Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Anträge mit Rechnungssummen von mehr als 3.000 € sowie Anträge für Pflegeaufwendungen bearbeiten wir bevorzugt. Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie
- Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl von Belegen geltend machen,
- Ihre Belege getrennt nach Personen sortieren und nummerieren,
- die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
- auf gut lesbare Kopien (insbesondere bei Rezepten) achten und doppelseitiges Kopieren vermeiden.
Hinweis:
Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg.
Zu folgenden Zeiten sind wir telefonisch erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr.
Persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Die Berechnungshilfen dienen nur zur Orientierung. Es handelt sich um Angebote außerhalb des Verantwortungsbereichs der Landeshauptstadt München, für Inhalt, Funktionsweise, Richtigkeit und Aktualität können wir deshalb keinerlei Gewähr übernehmen. Abweichung zu Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung sind unvermeidlich. Die Sammlung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Gehalt im Öffentlicher Dienst: Gehaltsrechner von oeffentlicherdienst.info
- Steuern und Steuerklassen: Online-Rechner des Bundesministerium für Finanzen
- Geringfügige Beschäftigung: Online-Entscheidungshilfe der DAK
- Minijob und Gleitzonen: Online-Rechner der AOK
- Teilzeit-Netto: Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wurde vom Bayerischen Landtag beschlossen. Mit dem Gesetz werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile systematisch neu ausgerichtet und an eine ortsbezogene Besoldungskomponente gekoppelt.
Nähere Informationen:
- Beschäftigteninformation vom 6. März 2023: Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
- Beschäftigteninformation vom 21. Juni 2023: Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
-
Beschäftigteninformation vom 9. Februar 2024: Informationen zur Besoldungsanpassung 2024 und 2025
- Änderung Adressdaten
- Änderung Familienverhältnisse
- Änderung Bankverbindung (PDF, 89 KB)
- Datenschutzhinweise Beschäftigte (PDF, 98 KB)
- Datenschutzhinweise Versorgungs- und Betriebsrentenangelegenheiten (PDF, 102 KB)
- Antrag / Änderung vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen (PDF, 177 KB)
Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ab sofort steht der digitale Entgeltnachweis, derzeit nur mit einem PC-Zugriff über das städtische Netz, für alle aktiven Mitarbeiter*innen zum Abruf bereit. Am Beispiel eines Entgeltnachweises für Tarifbeschäftigte erläutern wir Ihnen Feldinhalte und Abkürzungen. Die Beschreibungen gelten auch für Entgeltnachweise von Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen.
Ihre Entgeltnachweise sind bis zum Ende Ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses im Portal abrufbar.
Aus diesem Grund müssen die Entgeltnachweise nicht mehr ausgedruckt oder an anderen Orten abgespeichert werden.
Bereitstellung per Post
Der Entgeltnachweis wird für alle aktiven Mitarbeiter*innen digital zur Verfügung gestellt und ersetzt den bisher per Post übermittelten Entgeltnachweis in den meisten Fällen. Dies spart Druck- und Portokosten und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz. Mitarbeiter*innen oder Berufsgruppen, die derzeit über keinen regelmäßigen PC-Zugriff verfügen, erhalten den Entgeltnachweis im Veränderungsfall weiterhin zusätzlich mit der Deutschen Post.
Frühere Verfügbarkeit
Ein Vorteil der digitalen Bereitstellung ist, dass die Entgeltnachweise zeitlich früher verfügbar sind. Diese werden in der Regel zu Beginn der letzten Kalenderwoche eines Monats im Portal bereitgestellt. Die Entgeltnachweise werden darüber hinaus seit Ende Juni 2021 jeden Monat digital bereitgestellt und nicht wie bisher nur im Veränderungsfall.
Ausblick
Geplant sind bereits weitere Online Self Services zur Änderung von eigenen Daten (Adresse, Bankverbindung).
Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Informationen zum Deutschlandticket und Fahrkostenzuschuss
Ab 1. Mai 2023 wird es bundesweit das Deutschlandticket geben. In der Beschäftigteninfo "Informationen zum Deutschlandticket und Fahrkostenzuschuss" (PDF) finden Sie alle Informationen zum so genannten "49-Euro-Ticket" und Erläuterungen, welche Auswirkungen das auf den städtischen Fahrkostenzuschuss hat.
- Jahreswechselinformationen Beamt*innen.pdf
- Jahreswechselinformationen Beamtenversorgung.pdf
- Jahreswechselinformationen Tarifbeschäftigte.pdf
- Jahreswechselinformationen Eigenversorgung.pdf
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Anträge auf Kindergeld stellen Sie bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.
Vom Kindergeld abhängige Leistungen:
Einige Bezüge- beziehungsweise Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel Teile des Familienzuschlags oder der Kinderanteil in der Münchenzulage sind von der Kindergeldberechtigung abhängig. Wenn sich daher Änderungen an Ihrem Kindergeldbezug ergeben (Beginn oder Ende der Kindergeldzahlung), teilen Sie dies dem HR Kund*innencenter, POR 3/31 Entgelt bitte mit. Bei einer Geburt nutzen Sie dazu die Datenänderungsanzeige.
Bei Fragen zu vom Kindergeld abhängigen Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung bei HR Kund*innencenter, POR 3/31 Entgelt. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Entgeltnachweis.
Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Tarifbeschäftigte:
- Erklärung zur Wahl der Krankenkasse (PDF, 141 KB)
- Erklärung Zuschuss private KV/PV (PDF, 209 KB)
- Informationsblatt Zuschuss private KV/PV (PDF, 49 KB)
- Selbstauskunft PV Anzahl Kinder
- Änderung Pflegeversicherung 2023 für Versorgungsempfänger*innen
- Änderung Pflegeversicherung 2023 für Tarifbeschäftigte
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Dienstunfall, Arbeitsunfall, Privatunfall und Wegeunfall
Meldeformulare:
- Arbeitsunfallanzeige Tarifbeschäftigte (PDF, 137 KB)
- Dienstunfallanzeige Beamt*innen (PDF, 260 KB)
- Privatunfallanzeige (PDF, 121 KB)
Bearbeitung:
Bitte senden Sie die Meldungen in einem verschlossenen Umschlag an den Fachdienst für Arbeitssicherheit und den Betriebsärztlichen Dienst des POR. Bei allen Unfällen von Tarifbeschäftigten und bei Privatunfällen von Beamt*innen senden Sie die Meldungen an HR Kund*innencenter, POR-3/22 Beihilfe Frau Winkler.
Hinweis: Bitte nutzen Sie für unsere Dienstleistungen und Beratungen vorrangig E-Mail, Telefon oder den Postweg. Unsere verbindlichen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anträge Beamt*innen:
- Altersvorsorge - Einverständniserklärung Riester-Rente (PDF, 95 KB)
- Ausland Wohnsitzverlegung (PDF, 59 KB)
- Beamtenversorgung: Anzeigepflichen Erklärung (PDF, 63 KB)
- Beamtenversorgung: Kindererziehungszeiten Erklärung (PDF, 155 KB)
- Beamtenversorgung: Kindererziehungszeiten Informationsblatt (PDF, 80 KB)
- Beamtenversorgung: Versorgungsausgleich Informationsblatt (PDF, 57 KB)
- Eigenversorgung - Betriebsrente Informationsblatt (PDF, 89 KB)
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