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30 Ergebnisse für "Aufenthaltserlaubnis"
Aufenthaltserlaubnis – Qualifikationsanerkennung
Wenn Sie für die vollständige Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation noch Fähigkeiten erwerben müssen, können Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz
Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch
Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht
Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.
Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG
Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt wurde, erhalten einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle)
Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle - nicht Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig)
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig und haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe? Dann müssen Sie online einen Termin buchen.
Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle - Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig)
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig und haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe? Dann müssen Sie online einen Termin buchen.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.