Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Visum"
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Betriebliche Aus- und Weiterbildung
Einen Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (§17 AufenthG) können Sie beantragen, wenn das Arbeitsamt der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis beantragen
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Blaue Karte EU – Ausländische Staatsangehörige
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalt für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Privatpatienten und Selbstzahler
Behandelnde Personen sowie deren Begleitung aus Drittstaaten, die zum Zwecke der medizinischen Behandlung einreisen, können einen Aufenthalt beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Begleitung von internationalen Schulprogrammen
Sie möchten Begleitperson bei einem Internationalen Schüler*innenprogramm werden? Bewerben Sie sich bei uns!
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Ehegattennachzug aus dem Ausland beantragen
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Informationen zu Freiwilligendiensten
Sie kommen nicht aus einem EU- oder EWR-Staat, sind unter 28 Jahre alt und wollen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten?
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Botschaftspatienten
Schwerkranke aus dem Ausland, die von ihren Botschaften betreut werden, beziehungsweise für die das Heimatland die Kosten trägt, können einen Aufenthalt beantragen.
Einreise und Aufenthalt – EU- und EWR-Bürger*innen
Sie können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen und haben das Recht, in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit).
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Ausländerbeschäftigung“ ausgefüllt eingereicht werden.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Schülersammelliste für eine schulische Reise
Für die Teilnehmenden einer Klassenfahrt, Sprachreise oder Abschlussfahrt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülersammelliste ausgestellt werden.