Dienstleistungsfinder

30 Ergebnisse für "Visum"

Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren

Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Betriebliche Aus- und Weiterbildung

Einen Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (§17 AufenthG) können Sie beantragen, wenn das Arbeitsamt der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Blaue Karte EU – Ausländische Staatsangehörige

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalt für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.