Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Ausländerangelegenheit"
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe
Sie haben sich von einer ausländischen Person mit unbefristeten Aufenthaltstitel getrennt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufhebung des Sperrkontos
Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.
Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche
Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Staatsangehörige
Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Schülersammelliste für eine schulische Reise
Für die Teilnehmenden einer Klassenfahrt, Sprachreise oder Abschlussfahrt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülersammelliste ausgestellt werden.
Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis
Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltstitel – Geschäftsführer*innen
Sie sind keine gesellschaftende Geschäftsführerin oder kein gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und benötigen einen Aufenthaltstitel zur Ausübung dieser Tätigkeit?
Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte bis 90 Tage
Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht? Dann müssen Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Verpflichtungserklärung – Firma oder Organisation
Ihre Firma oder Organisation möchte jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht?
Informationen zu Freiwilligendiensten
Sie kommen nicht aus einem EU- oder EWR-Staat, sind unter 28 Jahre alt und wollen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten?
Aufenthaltserlaubnis – Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Verpflichtungserklärung für Studium und Sprachkurse
Sie möchten die Lebenshaltungskosten für eine Person zum Zweck eines Sprachkurses, der Studienvorbereitung, Studienbewerbung, des Studiums, der Promotion oder der Arbeitsplatzsuche (nach erfolgreichen deutschen Studienabschluss) übernehmen?
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.