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30 Ergebnisse für "Ausländerangelegenheit"
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche
Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe
Sie haben sich von einer ausländischen Person mit unbefristeten Aufenthaltstitel getrennt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufhebung des Sperrkontos
Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Schülersammelliste für eine schulische Reise
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (Beispiele: Klassenfahrt, Sprachreise, Abschlussfahrt).
Für die teilnehmenden Schüler*innen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülersammelliste ausgestellt werden.
Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis
Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht
Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.
Aufenthaltstitel – Geschäftsführer*innen
Sie sind keine gesellschaftende Geschäftsführerin oder kein gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und benötigen einen Aufenthaltstitel zur Ausübung dieser Tätigkeit?
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.