Dienstleistungsfinder

12 Ergebnisse für "Familiennachzug"

Kindernachzug beantragen

Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.

Familiennachzug zu Unionsbürger*innen und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.

Ehegattennachzug aus dem Ausland

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG

Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Integrationskurse

Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.

Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.

Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis

Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt wurde, erhalten einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.