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30 Ergebnisse für "Einreise"
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Einreise und Aufenthalt – EU- und EWR-Bürger*innen
Sie können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen und haben das Recht, in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit).
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Blaue Karte EU – Ausländische Staatsangehörige
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalt für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Studium nach Au-pair-Aufenthalt oder freiwilligem sozialen Jahr
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel nach einem Au-pair-Aufenthalt zum Studienaufenthalt ist möglich.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Beglaubigung von Unterschriften
Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.
Vorläufiger Reisepass
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu viel Zeit kosten, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie bei Reisen in der EU Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder für Wettbewerbe, brauchen Sie einen europäischen Feuerwaffenpass.
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG
Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Ausländerbeschäftigung“ ausgefüllt eingereicht werden.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch
Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Familiennachzug zu Unionsbürger*innen und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt wurde, erhalten einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
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- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltstitel
- Aufenthaltszweck
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- Auslandsjahr
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- Einwanderung
- Fachkräfteeinwanderung
- Fachkräftemangel
- Fachkräfteverfahren
- Hochqualifiziertenrichtlinie
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