Dienstleistungsfinder

11 Ergebnisse für "Arbeitserlaubnis"

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Änderung der Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnis)

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.

Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen

Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige

Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.

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