Dienstleistungsfinder
11 Ergebnisse für "Arbeitserlaubnis"
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Änderung der Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnis)
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche
Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen
Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.
Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte
Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.
Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Asyl beantragen
Ausländer*innen, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber*innen), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist.