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30 Ergebnisse für "Aufenthaltstitel"
Verlust oder Diebstahl eID-Karte
Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte
Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
eID-Karte (EU/EWR)
Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.
Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN – Elektronischer Aufenthaltstitel
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktivieren oder die PIN neu setzen.
Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.
Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Beschäftigte, Angehörige
Sie sind Beschäftigte*r oder Familienangehörige*r, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel
Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München ziehen oder sich Ihre Adresse geändert hat, sollten Sie die Adresse in Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.
Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende
Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen
Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Änderung der Nebenbestimmungen (Arbeitserlaubnis)
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis
Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass/Passersatz besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung einen Reiseausweis ausstellen.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA
Reiseausweis für Staatenlose
Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.
Schulreisen innerhalb der Europäischen Union
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz.