Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Ausländerbehörde"
Residence permit – school attendance and exchange
If you would like to attend a school or participate in a student exchange in Munich, you will need a residence permit.
Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis
Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe
Sie haben sich von einer ausländischen Person mit unbefristeten Aufenthaltstitel getrennt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche
Ehemalige Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Schülersammelliste für eine schulische Reise
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifikationsanerkennung
Wenn Sie für die vollständige Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation noch Fähigkeiten erwerben müssen, können Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
Einreise und Aufenthalt – Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten besondere Regelungen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel (Notfälle)
Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz
Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch
Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Integrationskurse
Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.