Dienstleistungsfinder
12 Ergebnisse für "Auslandsjahr"
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz
Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch
Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufhebung des Sperrkontos
Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.
Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthalt als Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Studium nach Au-pair-Aufenthalt oder freiwilligem sozialen Jahr
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel nach einem Au-pair-Aufenthalt zum Studienaufenthalt ist möglich.