Dienstleistungsfinder

6 Ergebnisse für "Visumsverfahren"

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärztin/ Arzt

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis – Wissenschaftliches Personal

Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs

Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Kindernachzug beantragen

Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.