Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Flüchtling"
Asyl beantragen
Ausländer, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist. Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte haben allein politisch Verfolgte. Einen Asylantrag können nur Ausländer stellen, die sich in Deutschland aufhalten.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Gesundheitsberatung für Flüchtlinge
In Unterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch besonders geschultes Personal an. Unsere Mitarbeiter*innen kommen dazu in die Unterkünfte.
Elektronischen Reiseausweis beantragen
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. Er kann beantragt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Heimatpass zu beschaffen.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt wurde, erhalten einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber*innen, die kein oder geringes Einkommen haben, erhalten wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Die Hilfen umfassen Leistungen für den Lebensunterhalt und bei Krankheit. Werdende Mütter erhalten Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG
Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
Rückkehrberatung für Migrantinnen und Migranten
Sie sind Migrant*in, EU-Bürger*in oder haben einen ungeklärten Aufenthaltsstatus? Sie möchten in ihre Heimat zurückkehren? Wir bieten Beratung und Unterstützung.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Diese Gemeinschaftseinrichtungen werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.
Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Wachperson anmelden
Für Personen, die Bewachungsaufgaben im Angestelltenverhältnis ausführen, gilt eine Meldepflicht.
Integrationskurse
Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis beantragen
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)
Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Namensänderung beantragen
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.
Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Im Ausland geschlossene Ehe melden
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diesen in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Geburtsurkunde nach Geburt im Ausland beantragen
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen
Sie haben eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Dann können Sie wählen, wie ihr Geschlecht künftig angegeben werden soll. Sie können auch ihren Vornamen bestimmen.