Dienstleistungsfinder
24 Ergebnisse für "Stadtjugendamt"
Pflegeeltern werden beim Stadtjugendamt
Sie können sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen? Wir beraten zu Voraussetzungen und Vermittlungsprozess und begleiten auch nach der Aufnahme eines Kindes.
Fachberatung zum Kinderschutz (IseF)
Wenn Sie beruflich Kontakt zu gefährdeten Kindern oder Jugendlichen haben, haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft (IseF).
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung oder dem familiären Zusammenleben beraten Sie psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte.
Ferienpass
Der Münchner Ferienpass bietet Anregungen und Ermäßigungen für die Schulferien in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Sorgeerklärung beurkunden
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt?
Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“. Gleiches gilt unter besonderen Voraussetzungen während der ersten drei Lebensjahre des Kindes für dessen betreuenden Elternteil.
Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Kinderzirkus
Kinder und Jugendliche aus München können in einwöchigen Zirkus-Workshops während der Sommerferien eine Galavorstellung einüben.
Ferienfreizeiten
Ferienfreizeiten zwischen ein- und zwei Wochen für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.
Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen
Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig sind, müssen Sie pro Jahr Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten nachweisen. Auch eine Weiterbildung durch eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung ist möglich.
Gebührenermäßigung für städtische Kitas
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Wenn Sie in der Kindertagespflege arbeiten wollen, müssen Sie eine tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung (Teil I) absolvieren. Nach Beginn Ihrer Tätigkeit sollten Sie eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung (Teil II) anschließen.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.