Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen

Sind Sie als Kindertagespflegeperson tätig, müssen Sie pro Jahr Fortbildungen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten nachweisen. Auch eine Weiterbildung ist möglich.

Beschreibung

Das Stadtjugendamt München bietet mit seinen Kooperationspartnern fachbezogene Fortbildungen an. Diese Fortbildungen richten sich an qualifizierte Kindertagespflegepersonen in der Kindertagespflege im eigenen Haushalt oder in der Großtagespflege.

Für bereits tätige Kindertagespflegepersonen besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung. Das Stadtjugendamt bietet dazu eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung an. Nach erfolgreichem Abschluss kann das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch 150 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend“ erworben werden.

Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung wird in dem Zeitraum, in dem sie stattfindet, als Fortbildung anerkannt.

Informationen und Veranstaltungstermine finden Sie im jährlichen Münchner Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm.

Voraussetzungen

  • Qualifizierung als Kindertagespflegeperson
  • aktuelle Pflegeerlaubnis
  • aktuelle Tätigkeit in der Kindertagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in der Großtagespflege

Benötigte Unterlagen

Für Fort- und Weiterbildungsangebote der Kooperationspartner melden Sie sich online über die Website des jeweiligen Anbieters an.


Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die jeweilige Fortbildungsdauer finden Sie im Fortbildungsprogramm. Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung umfasst 150 Unterrichtseinheiten. Dazu kommen Selbstlerneinheiten im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten.

Gebührenrahmen

Die aktuellen Kursgebühren für Fort- und Weiterbildung entnehmen Sie bitte dem Fortbildungsprogramm und den Webseiten unserer Kooperationspartner.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Kindertagesbetreuung

Post

Fax: +49 89 233-49801

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