Reiseausweis für Flüchtlinge

Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis ausstellen.

Beschreibung

Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann maximal für drei Jahre ausgestellt werden

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge steht die Formulierung „Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt“ oder „Asylberechtigung wird anerkannt“
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Reiseausweises
  • Aktuelles biometrisches Passfoto

Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

Gebührenrahmen

  • 70 Euro (Erwachsene ab 24 Jahre)
  • 38 Euro (Personen unter 24 Jahre)
  • 14 Euro (Kinder bis 12 Jahre)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthV

Fragen & Antworten

Mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge sind Auslandsreisen jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes.

Nein, der Reiseausweis für Flüchtlinge berechtigt nicht zu Reisen in das Heimatland.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-45595

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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