Flucht und Asyl

Sie sind nach Deutschland geflüchtet? Informationen und Leistungen rund um Asylantrag und Aufenthaltserlaubnis.

Solidarität mit der Ukraine

Informationen für Geflüchtete und helfende Menschen in München

Info für Flüchtlinge

Aktuelle Meldungen

Services und Leistungen für Geflüchtete

  • Asyl beantragen

    Ausländer, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist. Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte haben allein politisch Verfolgte. Einen Asylantrag können nur Ausländer stellen, die sich in Deutschland aufhalten.

  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG

    Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren

    Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens. Diese wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

  • Elektronischen Reiseausweis beantragen

    Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten. Er kann beantragt werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, einen Heimatpass zu beschaffen.

  • Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Asylbewerber*innen, die kein oder geringes Einkommen haben, erhalten wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Die Hilfen umfassen Leistungen für den Lebensunterhalt und bei Krankheit. Werdende Mütter erhalten Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.

  • Gesundheitsberatung für Flüchtlinge

    In Unterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch besonders geschultes Personal an. Unsere Mitarbeiter*innen kommen dazu in die Unterkünfte.

Informationen und Ratgeber

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