Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation besitzen und in der Region München wohnen, beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Anerkennung in Deutschland.
Sie haben einen Studien- / Berufsabschluss aus einem anderen Land? Sie brauchen noch eine Qualifizierung, um eine Arbeit zu bekommen, die Ihrem Beruf entspricht?
Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Wir bieten Beratung und Qualifizierung für Menschen ausländischer Herkunft und unterstützen Unternehmen und Institutionen bei der Integration von Fachkräften.
amiga unterstützt internationale Fachkräfte, Studierende und Absolventen bei ihrem Berufseinstieg in München mit Beratung, Trainings oder Kontakten zu Unternehmen
Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm bietet Migrant*innen und Geflüchteten vielfältige, kostenfreie Angebote und Zugang zum Arbeitsmarkt.