Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und sich für den deutschen Arbeitsmarkt entschieden, haben jedoch noch nicht das Passende gefunden? Dann benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder die Schweiz), sind eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten ein Promotionsstudium absolvieren? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Forschung? Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Gastwissenschaftler*innen oder wissenschaftliches Personal.
Sie kommen nicht aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, haben eine ausländische Qualifikation als Ärztin oder Arzt und möchten eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben? Dann benötigen Sie hierfür einen Aufenthaltstitel.
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.
Sie kommen aus einem Drittstaat (nicht EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie sind keine gesellschaftende Geschäftsführerin oder kein gesellschaftender Geschäftsführer einer GmbH und benötigen einen Aufenthaltstitel zur Ausübung dieser Tätigkeit?
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation besitzen und in der Region München wohnen, beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Anerkennung in Deutschland.
Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben gerade Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen? Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses durch eine pflegefachliche Beratung.
Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Ausländerbeschäftigung“ ausgefüllt eingereicht werden.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalt für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritanien und Nordirland.
Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm bietet Migrant*innen und Geflüchteten vielfältige, kostenfreie Angebote und Zugang zum Arbeitsmarkt.
amiga unterstützt internationale Fachkräfte, Studierende und Absolventen bei ihrem Berufseinstieg in München mit Beratung, Trainings oder Kontakten zu Unternehmen