Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum (Propädeutikum) auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Einen Aufenthalt zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (§17 AufenthG) können Sie beantragen, wenn das Arbeitsamt der Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist.
Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Information und Ratgeber
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