Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine
Ukrainische Geflüchtete mit Unterkunft in München können Bargeld, Kosten für die Unterkunft, Kleidung und Krankenscheine erhalten.
Unterstützungsleistungen (Bargeld, Kleidung und Hilfen bei Krankheit)
Bei Ersteinreisen seit dem 2. Mai 2022 muss eine Registrierung in FREE in der Dezentralen Erstanlaufstelle in der Dachauer Straße 122a erfolgen. Bei Ausreise aus Deutschland beziehungsweise Wegzug aus München besteht kein Leistungsanspruch in München.
Ukrainische Geflüchtete mit Unterkunft in München können finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen verfügen.
Geflüchtete ohne Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten bei Bedarf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Alle Personen, die schon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bekommen, erhalten diese wie bisher beim Jobcenter im zuständigen Sozialbürgerhaus bzw. im Jobcenter in der Franziskanerstraße 6 (Wohnungslose). Alle Personen, die schon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bekommen, erhalten diese wir bisher im zuständigen Sozialbürgerhaus.
Personen, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung verfügen, wenden sich bitte ebenfalls ausschließlich an das Jobcenter im zuständigen Sozialbürgerhaus beziehungsweise an das Jobcenter in der Franziskanerstraße 6 (Wohnungslose).
Unterbringung in Wohnungen
Monatliche Mietkosten bei Wohnungsfällen können im Einzelfall übernommen werden. Vor Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages ist zwingend die Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration einzuholen, um sicherzustellen, dass es nachträglich keine Beanstandungen hinsichtlich der Miethöhe gibt. Eine weiterführende Beratung erfolgt im Amt für Wohnen und Migration, Werinherstr. 89, Haus 34. Zur Übernahme der Mietkosten muss ein schriftlicher Mietvertrag vorgelegt werden. Im Falle eines Untermietvertrages ist zudem eine Kopie des Hauptmietvertrages sowie eine Bestätigung des Vermieters über die Genehmigung der Untermiete vorzulegen. Der Mietvertrag muss folgende Punkte enthalten:
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Adresse
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Hauptmieter*in/ Eigentümer*in
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Anzahl der Zimmer
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Wohnraum in qm
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Wohnraum, den die Antragsteller*innen allein nutzen (qm und Anzahl der Zimmer)
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Monatliche Mietkosten der Wohnung insgesamt
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Monatliche Mietkosten, Anteil Antragsteller*in (wird als Miete über das AsylbLG übernommen)
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Vereinbarung über monatliche Betriebskosten (Anteil Antragsteller*in, pauschal/ anteilig)
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Anzahl der Bewohner*innen inklusive Antragsteller*in
Die Leistungsgewährung richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.