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18 Ergebnisse für "Daueraufenthalt"
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht
Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Niederlassungserlaubnis beantragen
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Einreise und Aufenthalt – EU- und EWR-Bürger*innen
Sie können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen und haben das Recht, in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit).
Familiennachzug zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wartezeitauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung
Für Ihre Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis können Sie einen Nachweis über geleistete Beitragsmonate zur gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Ähnliche Suchbegriffe
- Asylangelegenheit
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltstitel
- Ausländerangelegenheit
- Ausländerbehörde
- Bürgerservice
- Daueraufenthaltsbescheinigung
- Daueraufenthaltserlaubnis
- Daueraufenthaltsrecht
- Einbürgerung
- Einreise
- Familiennachzug
- Flüchtling
- Niederlassungserlaubnis
- Pass
- Reisepass
- Staatsangehörigkeit
- Visum