Imbiss eröffnen
Wollen Sie einen Imbiss eröffnen, wenden Sie sich an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Nach Genehmigung durch diese Behörde können Sie bei uns Ihr Gewerbe anmelden.
Wollen Sie einen Imbiss in einem Gebäude eröffnen, wenden Sie sich zunächst an die Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Nach Genehmigung durch diese Behörde können Sie bei uns Ihre Gewerbeanmeldung vornehmen.
Wollen Sie als sogenannter Reisegastwirt einen mobilen Imbiss-Stand eröffnen, dann brauchen Sie eine Erlaubnis durch die Gewerbebehörde (Reisegewerbekarte). Diese können Sie im Kreisverwaltungsreferat beantragen.
Voraussetzung: München ist Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz.
Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit und holt Auskünfte beim Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister ein. Wenn die Erlaubnis erteilt werden kann, stellen wir Ihnen eine Reisegewerbekarte aus und benachrichtigen Sie, sobald Sie diese abholen können.
Die Reisegewerbekarte müssen Sie immer dabei haben, wenn Sie die gewerbliche Tätigkeit ausüben und auf Verlangen vorzeigen können.
Die Reisegewerbekarte berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (mit allen Einträgen)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Zwei bis vier Wochen
Gebührenrahmen
- Befristet auf ein Jahr: 50 Euro
- Befristet auf drei Jahre: 70 Euro
- Befristet auf fünf Jahre: 80 Euro
- Unbefristet: 250 Euro
zusätzlich:
- 13 Euro (für Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
- 13 Euro (für Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
Rechtliche Grundlagen
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)