Gewerbe anmelden / Zweitschrift beantragen
Wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen Sie diese der Gewerbebehörde anmelden.
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten.
Die Tätigkeiten sind der Gewerbebehörde zu melden.
Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein).
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person) ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Anmeldebescheinigung beantragen:
- Wenn Sie einen persönlichen Termin haben (Personalausweis oder Reisepass mitbringen) erhalten Sie die Zweitschrift sofort. Die Gebühr beträgt 20 Euro.
- Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises schicken, erhalten Sie die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 20 Euro senden wir Ihnen im Nachgang ebenfalls zu.
Besonderheiten Handwerk:
Die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.
Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.
Nähere Informationen zum Handwerk erteilt die Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München Tel. 089/5119-0.
Bitte nutzen Sie die Online-Gewerbemeldung oder vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin.
In manchen Fällen brauchen Sie eine spezielle Erlaubnis:
- Bewachung
- Handwerk
- Makler sowie Bauträger und Baubetreuung
- Pfandleihe
- Versteigerungen
Informationen zum Handelsregister gibt es beim Amtsgericht.
Voraussetzungen
Was ist zu melden:
- gewerbliche Tätigkeit im stehenden Gewerbe (beispielsweise Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung)
Wann ist zu melden:
- Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Wer muss melden:
- Alle Gewerbetreibenden mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.
- Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende anzusehen.
- Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH) .
Wie ist zu melden:
- Bei folgenden Unternehmensarten können Sie Ihr Gewerbe online anmelden:
· Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
· Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
· Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
· Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
· Aktiengesellschaft - In anderen Fällen bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren oder die Gewerbeanmeldung per E-Mail mit den jeweils erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe auch „benötigte Unterlagen").
- Bei Fragen und in dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte unser Servicetelefon (089 233 96030).
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
-
bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie -
bei Bevollmächtigung:
eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie -
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit) -
bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen:
ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie - bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
-
bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
50 bis 60 Euro (abhängig von der Rechtsform)
Zweitschrift: 20 Euro
Rechtliche Grundlagen
§14 Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung