Geldspielgeräte aufstellen
Sie möchten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen? Dann benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Benötigte Unterlagen
- Antrag für eine gewerberechtliche Erlaubnis (erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Bezirksinspektion; bei Wohnsitz außerhalb von München die zuständige Gemeinde oder das Landratsamt)
- Antrag für die Geeignetheit des Aufstellortes(erhältlich bei der Bezirksinspektion, in dessen Bereich das Objekt liegt.)
- Gewerbemeldung
- Handelsregisterauszug
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Sozialkonzept und ein Nachweis über die verpflichtende Schulung bei der IHK