Imbiss eröffnen
Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.
Beschreibung
Sie müssen die Hygienebestimmungen beachten und den Brandschutz einhalten.
Standortgenehmigung
Mobile Imbissbuden auf öffentlichem Verkehrsgrund genehmigt die Stadt München außerhalb von Veranstaltungen (beispielsweise Christkindlmarkt) nicht. Sie können diese ausschließlich auf privaten Grundstücken während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten betreiben. Holen Sie dazu eine privatrechtliche Genehmigung bei der*den Eigentümer*in des Gründstücks ein.
Gewerberechtliche Erlaubnis
Wollen Sie einen mobilen Imbissstand eröffnen, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie im Kreisverwaltungsreferat - Gewerbebehörde beantragen. Die Reisegewerbekarte berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Sie erhalten eine Reisegewerbekarte nur, wenn München Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz ist.
Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit und holt Auskünfte unter anderem beim Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister ein. Wenn die Erlaubnis erteilt werden kann, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung.
Die Reisegewerbekarte müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie auf Verlangen vorzeigen können, wenn Sie die gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Lebensmittel- und brandschutzrechtliche Vorgaben sind stets zu beachten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (mit allen Einträgen)
Fragen & Antworten
Wenden Sie sich zuerst an die Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Nach der baurechtlichen Genehmigung durch diese Behörde müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Wenden Sie sich in erster Linie an den*die Veranstalter*in. Für den Ausschank von Alkohol können Sie beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro eine Gestattung beantragen.
Rechtliche Grundlagen
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. geschlossen
- Do. geschlossen
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-25573
Adresse
Implerstraße 11
81371 München