Anmeldung einer Eheschließung
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Beschreibung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.
Hinweis: Der Anmeldetermin für Ihre Eheanmeldung ist nicht Ihr Termin für Ihre standesamtliche Hochzeitszeremonie.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen oder ob ein Ehehindernis besteht.
Es können Angaben zum gewünschten Namen in der Ehe gemacht und diverse organisatorische Punkte geklärt werden.
Sie können Eheurkunden – auch mehrsprachig – vorbestellen, die Sie am Tag der Eheschließung ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist auf Bestellung möglich.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über Ihre Eheschließung. Weitere Mitteilungen gehen an die Standesämter, die Personenstandsregister von Ihnen führen.
Wenn Sie in einer bestehenden Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln.
Bitte buchen Sie einen Termin, dieser kann bis zu 3 Monate im voraus gebucht werden. Sie müssen gemeinsam mit allen notwendigen Unterlagen beim zuständigen Standesamt vorsprechen. Sie können nicht gut Deutsch, dann bringen Sie eine*n öffentliche bestellte und vereidigte Übersetzer*in mit.
Voraussetzungen
Nach dem deutschen Rechtsverständnis ist die Ehe eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von zwei Personen. Der Entschluss, durch eine Heirat sein Leben mit einem anderen Menschen zu verbinden, beruht auf der freien Entscheidung jedes Einzelnen. Beide künftigen Eheleute müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Sie dürfen nicht zu nah verwandt sein oder in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Die Informationen, die Sie unter „Benötigte Unterlagen“ finden, gelten nur, wenn keiner der Eheleute einen so genannten Auslandsbezug hat.
„Auslandsbezug“ bedeutet, dass jemand der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geboren wurde, eine frühere Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat oder dort geschieden wurde. Mehr Informationen erhalten Sie unter „Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug".
Benötigte Unterlagen
Im Original
Wenn beide ledig sind:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in München ist: aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, gegebenenfalls erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder mit Angabe beider Elternteile, gegebenenfalls erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes der Kinder
Wenn das nicht die erste Ehe ist, zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigter Audruck aus dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe/ Lebensparterschaft, gegebenenfalls erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes. Die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft müsste eingetragen sein.
- Wenn in der Eheurkunde die Scheidung oder der Tod nicht eingetragen ist, außerdem: Scheidungs-/ Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten/ Lebenspartners
- Wenn Sie mehrmals verheiratet/ verpartnert waren, geben Sie alle Ehen und Lebenspartnerschaften an. Mögliche Nachweise: ältere Heirats-/ Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften, Sterbeurkunden, Scheidungs- / Aufhebungsurteile.
Fragen & Antworten
Wenn Ihnen eine gemeinsame Vorsprache nicht möglich ist, können Sie auch alleine zur Anmeldung kommen. Dazu benötigen Sie das Formular „Bevollmächtigung zur Anmeldung“. Vor der Eheschließung muss die*der andere Partner*in trotzdem beim Standesamt vorsprechen und die Niederschrift über die Eheanmeldung unterschreiben. Hierfür ist wieder ein Termin notwendig.
Ja! Die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen können nicht pauschal genannt werden, sondern sind vom konkreten Einzelfall abhängig. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug".
Nein. Die Standesämter München und München-Pasing haben getrennte Amtsbezirke. Die Zuständigkeit für die Eheanmeldung richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
Für die Münchner Stadtbezirke 21 (Pasing – Obermenzing), 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied) und 23 (Allach – Untermenzing) ist nur das Standesamt München-Pasing zuständig.
Für alle anderen Stadtbezirke ist nur das Standesamt München zuständig.
Wohnen Sie nicht in München, wenden Sie sich bitte an das Standesamt an Ihrem Wohnort.
Ja! Sie müssen Ihre Ehe beim Standesamt am Wohnort anmelden und können dann Ihre Unterlagen zur Eheschließung nach München schicken lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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