Dienstleistungsfinder
23 Ergebnisse für "Lebenspartner"
Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.
Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.
Namensänderung in einer Lebenspartnerschaft
Sie haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und möchten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder diesen wieder ablegen?
Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in München begründet haben, können Sie bei uns eine Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen.
Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diese Ehe/ Lebenspartnerschaft im Inland nachbeurkunden lassen.
Ehegattennachzug aus dem Ausland
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen
Anmeldung einer Eheschließung ohne Auslandsbezug
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Urkundenbestellung
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie das vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Wenn bei Ihnen ein Auslandsbezug besteht, muss das berücksichtigt werden.
Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Anpassung des Geschlechtseintrags und Vornamens (Selbstbestimmungsgesetz)
Ihr amtlich eingetragenes Geschlecht entspricht nicht Ihrer Persönlichkeit? Dann können Sie bestimmen, wie Ihr Geschlecht und ihr Vorname zukünftig angegeben werden.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.
BAföG – Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (AFBG)
Wer eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)
Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht
Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.
Aufenthaltserlaubnis – subsidiär Schutzberechtigte
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.