Meldebescheinigung

Sie können eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten beantragen.

Die Meldebescheinigung können Sie online, schriftlich per Post oder per Fax beantragen. Die persönliche Antragstellung ist im Bürgerbüro Ruppertstraße möglich. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Aus Datenschutzgründen darf die Meldebescheinigung nur der meldepflichtigen beziehungsweise der bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen. Zusätzlich werden die Ausweisdokumente der antragstellenden und der bevollmächtigten Person benötigt.

Voraussetzungen

Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind oder waren.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis des Antragstellenden und des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls ausgefüllter Antrag (inklusive Vollmacht)
  • Zahlungsnachweis (bei schriftlichen Anträgen)

Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

Stadtsparkasse München

IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00

BIC: SSKMDEMM

Verwendungszweck: 92004301010121

Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.

Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

bei persönlicher Vorsprache sofort.

bei schriftliche Antragstellung: etwa 3 Wochen

Gebührenrahmen

  • Bearbeitungsgebühr pro Bescheinigung: 5 Euro
  • Bearbeitungsgebühr pro mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) 5 Euro
  • Bescheinigung für Rentenzwecke: Gebührenfrei

Fragen & Antworten

Dann können Sie ein zusätzliches Formular mit der Übersetzungshilfe in der jeweiligen Landessprache erhalten. Dieses Formular enthält Angaben zum Wohnsitz oder Familienstand.

Sie können bei uns eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie persönlich vorbeikommen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen!), erhalten Sie die diese sofort.

Oder Sie schicken uns einen formlosen Antrag per Post oder per Fax. Dann erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt.

Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als sorgeberechtigter Elternteil eingetragen ist.

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