Melderechtliche Bescheinigung
Sie können eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten beantragen.
Die melderechtliche Bescheinigung können Sie online, schriftlich per Post oder per Fax beantragen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus, können Sie einen persönlichen Antrag nur im Bürgerbüro Ruppertstraße stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden.
Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, die Bescheinigung für Sie zu beantragen. Das Antragsformular, das auch die Vollmacht enthält, ist entsprechend vollständig auszufüllen. Zusätzlich werden die Ausweisdokumente des Antragstellenden und des Bevollmächtigen benötigt.
Voraussetzungen
Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind oder waren.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis des Antragstellenden und des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls ausgefüllter Antrag (inklusive Vollmacht)
- Zahlungsnachweis (bei schriftlichen Anträgen)
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121
Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.
Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
bei schriftliche Antragstellung: etwa 3 Wochen
Gebührenrahmen
- Bearbeitungsgebühr pro Bescheinigung: 5 Euro
- Bearbeitungsgebühr pro mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) 5 Euro
- Bescheinigung für Rentenzwecke: Gebührenfrei
Fragen & Antworten
Dann können Sie ein zusätzliches Formular mit der Übersetzungshilfe in der jeweiligen Landessprache erhalten.
Sie können bei uns eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie persönlich vorbeikommen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen!), erhalten Sie die Zweitschrift sofort.
Oder Sie schicken uns einen formlosen Antrag per Post oder per Fax. Dann erhalten Sie die Zweitschrift an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt.
Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als Mutter/ Vater eingetragen ist.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
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Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27225
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
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