Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland. Alle Informationen finden Sie hier.
Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Melderegisterauskunft erteilt wird.
Mit einer "Übermittlungssperre" können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen. Die Übermittlungssperre können Sie persönlich oder schriftlich beantragen.
Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.
Sie wollen erlaubnispflichtige Personen- oder Güterbeförderung ausüben? Dann benötigen Sie Erlaubnisurkunden. Änderungen in den Erlaubnisurkunden oder die Beantragung von Ersatzurkunden (Verlust, Diebstahl) müssen Sie unverzüglich melden.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Besonders häufig beglaubigen wir zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Besonders häufig beglaubigen wir zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.