Mit einer "Übermittlungssperre" können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen. Die Übermittlungssperre können Sie persönlich oder schriftlich beantragen.
Sie wollen erlaubnispflichtige Personen- oder Güterbeförderung ausüben? Dann benötigen Sie Erlaubnisurkunden. Änderungen in den Erlaubnisurkunden oder die Beantragung von Ersatzurkunden (Verlust, Diebstahl) müssen Sie unverzüglich melden.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Besonders häufig beglaubigen wir zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Besonders häufig beglaubigen wir zum Beispiel Schulzeugnisse, Ausweisdokumente Arbeitszeugnisse, Approbations- oder Promotionsurkunden.
Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer privaten Stelle (Unternehmen oder Bank), die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben zu erfüllen oder bei der Erfüllung mitzuwirken (zum Beispiel Entgegennahme von Kreditanträgen bei öffentlicher Förderung).
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.
Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.