Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Beschreibung

In eine Sterbeurkunde werden Daten eingetragen, die sich am Ausstellungstag aus dem Sterberegister ergeben. Wenn solche Daten falsch oder unvollständig sind, muss das Register berichtigt werden. Sie bekommen anschließend eine neue Sterbeurkunde mit den richtigen Daten.

Beispiele für Berichtigung:

  • Schreibfehler des Standesamtes
  • Die Schreibweise des Namens im Reisepass weicht vom Sterberegister ab
  • Im Sterberegister wurde der falsche Familienstand eingetragen
  • Die Todeszeit stimmt nicht

Voraussetzungen

Enthält das Register einen Fehler oder ist es unvollständig, können Sie die Berichtigung beantragen, wenn Sie mit der verstorbenen Person nah verwandt sind (Elternteil, Kind, letzte*r Ehe-/ Lebenspartner*in). Andere Personen können die Berichtigung beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse haben.

Benötigte Unterlagen

Enthält das Register einen Fehler oder ist es unvollständig, können Sie die Berichtigung beantragen, wenn Sie mit der verstorbenen Person nah verwandt sind (Elternteil, Kind, letzte*r Ehe-/ Lebenspartner*in). Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus, um sich beraten zu lassen und vorab Ihre vorhandenen Unterlagen einzureichen. Die erforderlichen Nachweise sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte reichen Sie alle Dokumente ein, die Ihnen über die betreffende Änderung vorliegen, gegebenenfalls mit Übersetzung in die deutsche Sprache.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Kontaktformular einreichen, wird das Standesamt sich bei Ihnen melden, Ihren Wunsch besprechen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.

Gebührenrahmen

Ist der Fehler im Geburtenregister vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden können Kosten in Höhe von 10 bis 220 Euro entstehen.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

  • § 32 Personenstandsgesetz (Folgebeurkundung im Geburtenregister)
  • §§ 47, 48 Personenstandsgesetz (Berichtigung)

Ähnliche Leistungen

Urkundenbestellung

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

Übermittlungssperre von Daten

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

Meldebescheinigung

Auf Antrag erstellen wir schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen.

Beglaubigung von Dokumenten bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Haushaltsbescheinigung beantragen

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.