Sterbeurkunde

Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Beschreibung

Wir stellen nach einem aktuellen Todesfall auf Antrag Sterbeurkunden aus. Voraussetzung ist, dass der Sterbefall in München in unserem Zuständigkeitsbereich war.

Bei Sterbefällen, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamts München-Pasing (Klinikum München-Pasing und Altenheime der Stadtbezirke 21, 22, 23) waren, wenden Sie sich bitte an: Standesamt München-Pasing – Landsberger Straße 486, 81241 München, Telefon: 089/233-37248.

Wir stellen nach einem Todesfall in unserem Zuständigkeitsbereich Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen. Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie vom Bestattungsunternehmen die bestellten Sterbeurkunden.

Voraussetzungen

Der Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden. Wenn der Tod in einem Krankenhaus, einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim eingetreten ist, ist diese Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss der Sterbefall von einer Person angezeigt werden, die aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, kümmert sich dieses um alle Formalitäten.

Das Standesamt benötigt neben der Sterbefallanzeige und der ärztlichen Todesbescheinigung Belege für alle persönlichen Daten der verstorbenen Person (siehe „Benötigte Unterlagen“).

Der Sterbefall wird im Sterberegister beurkundet. Auf Basis der Daten, die im Sterberegister eingetragen sind, werden auf Antrag Sterbeurkunden ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

Wir benötigen alle Dokumente im Original. Fremdsprachige Dokumente benötigen wir in internationaler Form oder übersetzt durch eine*n allgemein beeidigte*n Urkundenübersetzer*in.

Diese Unterlagen sind immer erforderlich

  • Ärztliche Todesbescheinigung, vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil
  • Reisepass/ Identitätskarte bei ausländischen Staatsangehörigen

Sonderfälle

  • Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus/ Klinik, einem Alten- oder Pflegeheim oder einem Hospiz eingetreten ist, benötigen wir eine schriftliche Sterbefallanzeige der betreffenden Einrichtung.
  • Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, benötigen wir die schriftliche Sterbefallanzeige des beauftragten Bestattungsinstituts.
  • Ist die Todesart ungeklärt oder nicht natürlich, benötigen wir eine schriftliche Sterbefallanzeige des Kriminalfachdezernats.
  • Wenn Ihr letzter Wohnsitz nicht in Deutschland war, benötigen wir einen Nachweis über den letzten Wohnsitz.

Weitere Dokumente

  • Wenn Sie ledig sind, also nie verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, benötigen wir Ihre Geburtsurkunde.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, benötigen wir Ihre Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung.
  • Wenn Sie verwitwet sind oder Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, benötigen wir Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung und Sterbeurkunde der erstverstorbenen Person.
  • Wenn Sie geschieden wurden/ Ihre Lebenspartnerschaft durch ein Gerichtsurteil aufgehobenen wurde, benötigen wir Ihre Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung und das Gerichtsurteil über die Scheidung/ Aufhebung mit Rechtskraftvermerk.
  • Wenn der aktuell geführte Name nicht mehr mit den vorgelegten Urkunden übereinstimmt, benötigen wir einen Nachweis über die Namensänderung, zum Beispiel Namensänderungsurkunde, Bescheinigung über die Namenserklärung, Registrierschein.

Bitte beachten Sie

  • Weitere Unterlagen können erforderlich sein, wenn die verstorbene Person im Ausland geboren wurde oder im Ausland geheiratet hat. Wir beraten Sie gerne.
  • Eine im Ausland erfolgte Ehescheidung ist in Deutschland unter Umständen nicht unmittelbar wirksam. Hier kann zunächst ein Anerkennungsverfahren durch die Landesjustizverwaltung erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne über das weitere Vorgehen.
  • Wir können die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, sofern dies zum Nachweis der gemachten Angaben erforderlich ist.
  • Wenn Sie vom Bestattungsunternehmen im Auftrag des Standesamtes aufgefordert werden, weitere Unterlagen vorzulegen und Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die richtigen Unterlagen haben, können Sie das Kontaktformular nutzen. So können Sie klären, welche Unterlagen Sie eventuell noch beschaffen und im Original nachreichen müssen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Der Sterbefall kann beurkundet werden, sobald dem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Danach werden die beantragten Sterbeurkunden ausgestellt.

Gebührenrahmen

  • Für Krankenkasse und Rentenzwecke: Je 1 gebührenfreie Urkunde
  • Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch: 12 Euro
  • Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung: 12 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wir bitten Sie, darauf zu verzichten. Wir können mit der Bearbeitung erst beginnen, sobald uns alle Teile der ärztlichen Todesbescheinigung im Original vorliegen.

Wir können Ihnen in der Regel deutsch- und mehrsprachige Sterbeurkunden sowie beglaubigte Ausdrucke aus dem Sterberegister ausstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei unserem Urkundenbestellservice.

Fragen zur Grablage kann Ihnen die Verwaltung der Städtischen Friedhöfe München beantworten.

Bei der Apostille handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der ausschließlich zur Vorlage bei ausländischen Behörden vorgesehen ist. Sollten Sie eine Apostille auf einer Urkunde benötigen, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 München

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den offiziellen Urkundenservice.

Schriftliche Anforderungen per Post senden Sie bitte direkt an das zuständige Standesamt München, Ruppertstr. 11, 80466 München oder an das Standesamt München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen dafür unser Kontaktformular.

Standesämter können leider keine Auskünfte zum Nachlassverfahren geben. Bitte wenden Sie sich hierfür ausschließlich an das Nachlassgericht:

Amtsgericht München
Abteilung für Nachlasssachen
80315 München


Welche Dokumente in Ihrem Trauerfall benötigt werden, entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt, Abschnitt „Benötigte Unterlagen“. Diese Nachweise reichen Sie bitte zusammen bei Ihrem beauftragten Bestattungsunternehmen ein.

Bitte wenden Sie sich an ein von Ihnen gewähltes Bestattungsunternehmen und beachten Sie das Informationsblatt „Info Überführungen nach auswärts“.

Die Beurkundung des Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorgelegt wurden. Wir sind bemüht, die Sterbefälle in der Regel innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten.

Bitte wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Bestattungsunternehmen übernehmen alle Aufgaben und helfen Hinterbliebenen bei zahlreichen Entscheidungen.

Das Standesamt informiert nach der Beurkundung des Sterbefalls die in § 60 Personenstandsverordnung genannten Stellen, unter anderem das Einwohnermeldeamt, das Nachlassgericht München und das Finanzamt Kaufbeuren. Alle weiteren Stellen, beispielsweise Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken und weiteres, sind von den Hinterbliebenen selbst zu informieren.

Nein, in der Regel kümmert sich darum Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen.

Sie haben über das Bestattungsunternehmen erstmalig Sterbeurkunden beantragt. Wir stellen die Urkunden aus und geben diese an das Bestattungsunternehmen zur Weiterleitung an die Angehörigen.

Sie erhalten weitere Informationen zur Abholung des Leichnams ausschließlich bei dem Institut, zu dessen Gunsten die Körperspende erfolgte. Für die Ausstellung von Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Bitte wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte über die möglichen Bestattungsarten.

Sterbeurkunden kosten 12 Euro pro Stück. Urkunden zur Vorlage bei der Sozialversicherung (gesetzliche Renten- und Krankenversicherung) stellen wir gebührenfrei aus.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro. Die Kolleg*innen vermerken im Melderegister den Tod der verstorbenen Person und informieren auch das zuständige Amtsgericht über den Sterbefall. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde im Original in internationaler Form oder samt einer Übersetzung in die deutsche Sprache.

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