Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.
Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.
Für längere Auslandsaufenthalte, brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Sie haben sich von einer ausländischen Person mit unbefristeten Aufenthaltstitel getrennt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.