Dauerhaft in Deutschland: Alles zu eAT, eID, Niederlassung, Daueraufenthalt, Einbürgerung und Familiennachzug.
Ausweise für Zugewanderte: Alles zum elektronischen Aufenthaltstitel und zur eID für EU- und EWR-Bürger*innen.
Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt: Mehr zu den unbefristeten Aufenthaltstiteln.
Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, behalten, feststellen lassen – alles rund um die Einbürgerung.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen.
Deutsche oder Ausländer*innen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.