Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden. Dies gilt auch für eine Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden. Beim Umzug innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich nicht abmelden.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden/ ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss dieses auch ummelden.
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets München umziehen, nach München zuziehen oder Ihre Adresse amtlich umbenannt wurde, sollten Sie die bisher eingetragene Adresse auf Ihrem Ausweisdokument ändern lassen.
Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Sie haben eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Dann können Sie wählen, wie ihr Geschlecht künftig angegeben werden soll. Sie können auch ihren Vornamen bestimmen.
Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.
Hinweise zum Thema Wohnen
Wohnsitz, Wohnungsstatus, Wohnungsarten: Alles, was Sie im Zusammenhang mit einer An-, Ab- oder Ummeldung beachten müssen.