Parkausweise

Parken vor der Haustüre? Anwohner*innen, gewerblich oder für Menschen mit Behinderung – alles rund um Ihren Parkausweis

Anlieger- und Anwohnerparkausweise

  • Bewohnerparkausweis

    Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

  • Parkausweis für gewerbliche Anlieger

    Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.

  • Parkausweis – Altstadt

    Wer innerhalb des Altstadtrings wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

  • Parkausweis – Hauptbahnhofviertel

    Wer im Hauptbahnhofviertel wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.

  • Bewohnerparkausweis – Umschreibung

    Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.

  • Bewohnerparkausweis – Neuantrag nach Verlust

    Wenn ein Parkausweis verloren oder gestohlen wurde, können Sie einen Nachdruck für die Restlaufzeit beantragen.

Parklizenzgebiete

Wo darf wer wann parken? Hier finden Sie Karten aller Parklizenzgebiete in München zum Download – und eine Straßensuche für die Ermittlung Ihres Lizenzgebiets.

Lizenzgebiet finden

Parkausweise für Menschen mit Behinderung

  • EU-Parkausweis für Behinderte

    Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.

  • Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

    Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Ausnahmegenehmigungen für Betriebe

  • Parkausweis für Handwerksbetriebe

    Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

  • Parkausweis für Soziale Dienste

    Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

  • Parkausweis für Handelsvertretungen

    Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

  • Parkausweis für Beschicker*innen

    Als Beschicker*in können Sie für die Dauer der Auer Dult einen Parkausweis beantragen.

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Nicht erreichbar

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