Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.
Voraussetzungen
Nicht als Zweitwohnungen gelten:
- Wohnungen, die öffentliche oder gemeinnützige Träger zu therapeutischen oder erzieherischen Zwecken bereitstellen
- Wohnungen, die Altenheime, Pflegeheime oder anderen Einrichtungen für pflegebedürftige Personen anbieten
- Wohnungen, die nicht dauerhaft getrennt lebende Eheleute aus beruflichen Gründen neben einer außerhalb Münchens liegenden Hauptwohnung halten
- Wohnungen, die sich im selben Gebäude wie die Hauptwohnung befinden
Keine Steuern werden erhoben für:
- Räumlichkeiten, die nicht der persönlichen Lebensführung dienen, wie Gewerbeflächen oder als Kapitalanlage vermietete Eigentumswohnungen
- Unterkünfte kasernierter Soldat*innen und Polizist*innen
- Ruheräume, die im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes genutzt werden
Benötigte Unterlagen
Sollten Sie Ihre Zweitwohnung nicht als Nebenwohnung gemeldet haben oder innerhalb von sechs Monaten kein Formular erhalten haben, müssen Sie die Steuererklärung unaufgefordert einreichen. Nutzen Sie dazu das hier bereitgestellte Formular „Zweiwohnungsteuererklärung“.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Bis 31. Dezember 2021 beträgt die Zweitwohnungsteuer 9 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Ab 1. Januar 2022 beträgt die Zweitwohnungsteuer 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete (siehe Finanzinformation SKA Oktober 2021). Bei Wohnungen, für die Sie keine Miete oder eine Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Die Zweitwohnungsteuer ist nicht abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Wenn Ihr Einkommen jedoch unter einer Freigrenze von 29.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise bis zu 37.000 Euro für Eheleute oder Lebenspartner*innen liegt, können Sie eine Steuerbefreiung beantragen.
Entfällt oder entsteht die Steuerpflicht innerhalb des Jahres, wird die Zweitwohnungsteuer anteilig für das Jahr berechnet.
Fälligkeit
Sie müssen die Zweitwohnungsteuer bis spätestens 1. Juli entrichten. Sie erhalten keine Zahlungserinnerung.