Wohnsitz-Anmeldung mit Änderung der Fahrzeugpapiere
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden/ ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss dieses auch ummelden.
Beschreibung
Anmeldefrist:
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen melden. Ansonsten handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Sie können dazu persönlich vorbeikommen, oder das ausgefüllte und unterschriebene Formular durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person überbringen lassen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in München anmelden.
- Bei mehreren Wohnungen in Deutschland: Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Füllen Sie dazu das „Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen“ aus. Beachten Sie auch die Informationen auf der Seite „Wohnsitzerklärung“.
- Bei Familien: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern und deren Kinder können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Anmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer beteiligten meldepflichtigen (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) Person.
- Bei mehreren Personen: Jede Person muss ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben.
- Bei Minderjährigen bis 16 Jahre: Muss die Person das Formblatt unterschreiben in deren Wohnung die oder der Minderjährige einzieht.
- Bei Betreuungen: Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- Formular für Anmeldung
- Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers/ Eingentümers über den Bezug der Wohnung. Die Vorlage einer Bestätigung in selbstverfasster Form reicht nur aus, wenn darin sämtliche notwendigen Angaben enthalten sind: Anschrift der Wohnung, Vollständiger Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Sollte der Wohnungsgeber nicht gleichzeitig der Eigentümer der Wohnung sein, ist zusätzlich der Name des Eigentümers anzugeben, Einzugsdatum beziehungsweise Beginn des Mietverhältnisses
- Die Namen sämtlicher meldepflichtiger Personen
- wenn München der Hauptwohnsitz ist: Personalausweis mitbringen (dort wird die neue Adresse eingetragen)
- bei mehreren Wohnungen: zusätzlich das "Beiblatt für mehrere Wohnungen" ausfüllen
wenn Sie innerhalb von München umziehen und ein Fahrzeug haben:
- Für die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und den Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über eine gültige Hauptuntersuchung mit.
wenn Sie neu nach München ziehen und ein Fahrzeug ummelden wollen:
- Beachten Sie dazu die Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde ("Fahrzeug ummelden von außerhalb nach München").
- wenn Sie mit der Anmeldung/ Ummeldung einen anderen Zulassungsvorgang erledigen möchten: Beachten Sie dazu die Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde, insbesondere die über das eingeschränkte Zulassungsspektrum des Bürgerbüros.
wenn Sie die Anmeldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person überbringen lassen:
- Vollständig ausgefülltes Formular für Anmeldung (zum Download erhältlich oder im Schreibwarenhandel zu kaufen), ein Pass oder Ausweisdokument des Vollmachtgebers Ausweispapiere aller Personen, die an- oder umgemeldet werden
wenn Sie persönlich vorbeikommen und kein ausgefülltes Anmeldeformular dabei haben, können wir einen vorausgefüllten Meldeschein erstellen. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten der bisherigen Meldebehörde. Das bedeutet, dass Ihre eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren von der bisherigen Meldebehörde bereitgestellt werden und damit eine Datenerfassung unnötig wird.
Fragen & Antworten
Ja, die Ummeldung ist erforderlich.
Nein, das deutsche Melderecht ist getrennt von der Wohnsituation im Ausland (egal ob EU-Ausland oder andere Länder) zu betrachten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, so ist dies nach deutschen Melderecht auch Ihr Hauptwohnsitz.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz
Fahrzeugzulassungs-Verordnung