Hinweise zum Thema Wohnen
Wohnsitz, Wohnungsstatus, Wohnungsarten: Alles, was Sie im Zusammenhang mit einer An-, Ab- oder Ummeldung beachten müssen.
Festlegen des Wohnstatus
Bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie die Meldebehörde darüber informieren, welche weiteren Wohnungen Sie im Bundesgebiet bewohnen. Ebenso müssen Sie bei jeder An- und Abmeldung Ihren Wohnungsstatus festsetzen.
Sie können eine oder auch mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht klassifiziert deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart; dies wird auch Wohnungsstatus genannt. Danach wird unterschieden zwischen Haupt- und Nebenwohnung.
Diese Unterscheidung ist notwendig, da viele Behördenzuständigkeiten, wie beispielsweise die Ausstellung von Ausweisdokumenten oder weitere Rechte und Pflichten wie das Wahlrecht, die an Ihren Wohnungsstatus anknüpfen, eindeutig festgelegt werden müssen.
Welchen Wohnungsstatus die im Melderegister einzutragende Wohnung hat, wird per Gesetz (siehe rechtliche Grundlagen) bestimmt.
Wohnungsart
Haben Sie in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung grundsätzlich die Hauptwohnung. Alle weiteren Wohnungen im Bundesgebiet sind Nebenwohnungen. Bewohnen Sie lediglich eine Wohnung im Bundesgebiet, ist diese rechtlich gesehen Ihre Hauptwohnung.
Zur genaueren Festlegung der Hauptwohnung wird jedoch zwischen verschiedenen Personengruppen differenziert:
- Alleinstehende Person: Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
- Verheiratete Person: Die Hauptwohnung von verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (Familienwohnung).
- Minderjährige Person: Die Hauptwohnung von minderjährigen Personen ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.
- Behinderte Person in Behinderteneinrichtungen: Die Hauptwohnung dieser Personengruppe bleibt auf Antrag der betroffenen Person selbst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Wohnung der bisher Personensorgeberechtigten.
Vorwiegende Benutzung
Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung ist dort, wo Sie sich beziehungsweise die Familie am häufigsten aufhält. Ein Entscheidungskriterium ist beispielsweise von welcher Gemeinde aus Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Der Wohnungsstatus wird nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern auf die zeitliche Dauer in der Wohnsitzgemeinde festgelegt. Prognosezeitraum für die Entscheidung ist ein Jahr. Dazu sind die voraussichtlichen Aufenthaltstage für jede Wohnung zu zählen und zu vergleichen. Die Meldebehörde prüft, ob die Darlegungen zur vorwiegenden Benutzung glaubhaft sind. Dabei kommt der Entfernung zwischen den angegebenen Wohnorten, der üblichen Fahrzeit zwischen den Wohnorten und der Häufigkeit der Heimfahrten (auch während der Woche) eine erhebliche Bedeutung zu.
Alle weiteren inländischen Wohnungen, die von der Meldebehörde nicht als Hauptwohnungen bestimmt werden, sind Nebenwohnungen.
Wohnungen im Ausland fallen nicht unter das deutsche Melderecht und sind daher nicht meldepflichtig. Sie werden nicht ins Melderegister eingetragen und bleiben bei der Bestimmung der Hauptwohnung aus melderechtlicher Sicht unbeachtet. Sie erscheinen lediglich im Fall eines Zu- oder Wegzugs aus dem Ausland oder ins Ausland, als Zuzugs- oder Wegzugsadresse.
Ein Statuswechsel liegt vor, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung in Zukunft als Hauptwohnung benutzen werden, die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten wird und gleichzeitig keine neue weitere Wohnung begründet oder keine sonstige weitere Wohnung aufgegeben wird. In diesem Fall füllen Sie bitte keinen An- oder Abmeldevordruck aus, sondern verwenden Sie das Formular zur Wohnsitzerklärung, um den Wohnungsstatus zu bestimmen. Diese Erklärung müssen Sie der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung abgeben.
- Mitteilung einer Adressänderung an die zuständige Landesrundfunkanstalt
- Ummeldung von Kraftfahrzeugen
- Parklizenzierung in gewissen Stadtteilen