Meldebescheinigung
Sie können eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten beantragen.
Die Meldebescheinigung können Sie online, schriftlich per Post oder per Fax beantragen. Die persönliche Antragstellung ist im Bürgerbüro Ruppertstraße möglich. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Aus Datenschutzgründen darf die Meldebescheinigung nur der meldepflichtigen beziehungsweise der bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen. Zusätzlich werden die Ausweisdokumente der antragstellenden und der bevollmächtigten Person benötigt.
Voraussetzungen
Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind oder waren.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis des Antragstellenden und des Bevollmächtigten
- gegebenenfalls ausgefüllter Antrag (inklusive Vollmacht)
- Zahlungsnachweis (bei schriftlichen Anträgen)
Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121
Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.
Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
bei persönlicher Vorsprache sofort.
bei schriftliche Antragstellung: etwa 3 Wochen
Gebührenrahmen
- Bearbeitungsgebühr pro Bescheinigung: 5 Euro
- Bearbeitungsgebühr pro mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) 5 Euro
- Bescheinigung für Rentenzwecke: Gebührenfrei
Fragen & Antworten
Dann können Sie ein zusätzliches Formular mit der Übersetzungshilfe in der jeweiligen Landessprache erhalten. Dieses Formular enthält Angaben zum Wohnsitz oder Familienstand.
Sie können bei uns eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie persönlich vorbeikommen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen!), erhalten Sie die diese sofort.
Oder Sie schicken uns einen formlosen Antrag per Post oder per Fax. Dann erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt.
Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als sorgeberechtigter Elternteil eingetragen ist.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: +49 89 233-49402
Adresse
Orleansstraße 50
81667 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Barrierefreier Zugang